Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 10. November 2014

Anwesend Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 10 Ortschaftsräte/-innen, (Normalzahl Vorsitzender und 13 Ortschaftsräte),
anwesend von der Stadtverwaltung: Bürgermeister Wolf-Dietrich Fehrenbacher, Hubert Mahringer, Saskia Möding, Kathleen Schmieder, Dominic Sorg, Ingrid Stoll-Haderer.

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 21.15 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

1.    Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen

Im gesamten Stadtgebiet kommt es immer wieder vor, dass für Straßen, Flurstücke und sonstige Flächen anhand der vorliegenden Unterlagen und Informationen eine Widmung gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg nicht nachweisbar ist. Die Widmung hat die Überlassung der Straße zur bestimmungsgemäßen Benutzung Kraft öffentlichen Rechts zum Inhalt, mit der Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Sache. Um zukünftig eine größtmögliche Rechtssicherheit gewährleisten zu können, soll eine sogenannte „Gesamtwidmung“ beschlossen werden, damit alle öffentlichen Wege und Straßen gewidmet sind. Auch im Stadtbezirk Unterkochen wurden die Pläne entsprechend geprüft und abgestimmt. Den Ortschaftsräten wurde hierzu ein Gesamtplan des Stadtbezirks Unterkochen überlassen.

In der Diskussion waren Anregungen und Rückfragen über bestimmte Verkehrsflächen im Stadtbezirk. Eine genaue Überprüfung wurde seitens der Verwaltung durch Bürgermeister Fehrenbacher zugesagt.

Im Gesamten stimmte der Ortschaftsrat den Vorgaben zu, dass die Straßen entsprechend gewidmet werden. Die Widmung als solche ist im Stadtinfo öffentlich bekannt zu machen. Dies betrifft das gesamte Stadtgebiet.


2.    Feststellung der Belegungspläne 2014/2015 für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen im Stadtbezirk Unterkochen

Die Überlassung der Sporthalle und Festhalle wird vorwiegend den Schulen und den ortsansässigen Vereinen zur Abhaltung regelmäßiger Übungsstunden überlassen. Den  Schulen stehen die Hallen während der üblichen Unterrichtszeiten sowie den Turn- und Sportvereinen werktags von Montag bis Freitag in der Regel von 17.30  bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Auch für die Übungseinheiten müssen die Vereine Sachkostenbeiträge entrichten. Der Belegungsplan wurde zusammen mit den Schulen und Vereinen erarbeitet und ist im Aushang bei der Sporthalle für jedermann einzusehen.

Der Ortschaftsrat billigte einstimmig die Belegungspläne für den Zeitraum 2014 / 2015.

 
3.    Anmietung der Festhalle bzw. Sporthalle

Der Ortschaftsrat genehmigte wiederum zahlreiche Veranstaltungen, die für die Sporthalle und Festhalle Unterkochen angemeldet wurden. Im Einzelnen sind es Betriebe, Vereine und Privatpersonen.

(Text: Hubert Mahringer)

© Stadt Aalen, 18.11.2014