Festhalle Unterkochen
Hallengröße 486 qm
Bühnengröße: 98,04 qm
Konzertbestuhlung für 597 Personen,
Bestuhlung mit Tischen für max. 420 Personen
Sie interessieren sich für die Anmietung unserer Festhalle Unterkochen?
Für die Vergabe unserer städtischen Hallen in Unterkochen ist der Ortschaftsrat Unterkochen zuständig, der in einer seiner nächsten Sitzungen über Ihren schriftlichen Antrag entscheidet und beschließt.
Die Gebühren für die Überlassung können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.
Neben den Auflagen und Bedingungen für die Überlassung unserer städtischen Hallen sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Küche mit ihren Einrichtungsgegenständen darf bei privaten Veranstaltern nur an Gastronomen bzw. Cateringbetrieben aus der Gesamtstadt Aalen überlassen werden.
- Ihre Veranstaltung wird bis spätestens 1.00 Uhr genehmigt (Rücksichtsnahme der umliegenden Anwohner)
- Für Privatveranstaltungen wird eine Kaution in Höhe von 500 Euro bis maximal 1.000 Euro vier Wochen vor Ihrer Veranstaltung erhoben.
Terminvergaben sind mit dem Bezirksamt Unterkochen abzustimmen.
Wir bitten, Ihren Antrag mit den von Ihnen anerkannten Auflagen und Bedingungen beim Bezirksamt Unterkochen einzureichen – siehe untenstehende pdf-Dateien.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Bezirksamt Unterkochen, Rathausplatz 7-9, 73432 Aalen-Unterkochen,
Telefon 07361 / 9880-11, Telefax 07361 / 9880-21
E-Mail rathaus.unterkochen@aalen.de
Lageplan
Belegungsanfrage
Über unser Formular zur Hallenbelegung können Sie bei unserem Sportamt eine Anfrage zu einem bestimmten Wochentag oder Zeitfenster stellen.
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Unsere Anschrift
Otto-Rieger-Platz 1
73432 Aalen-Unterkochen