Hallengröße 486 qm
Bühnengröße: 98,04 qm
Konzertbestuhlung für 597 Personen,
Bestuhlung mit Tischen für max. 420 Personen
Für die Vergabe unserer städtischen Hallen in Unterkochen ist der Ortschaftsrat Unterkochen zuständig, der in einer seiner nächsten Sitzungen über Ihren schriftlichen Antrag entscheidet und beschließt.
Die Gebühren für die Überlassung können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.
Neben den Auflagen und Bedingungen für die Überlassung unserer städtischen Hallen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Terminvergaben sind mit dem Bezirksamt Unterkochen abzustimmen.
Wir bitten, Ihren Antrag mit den von Ihnen anerkannten Auflagen und Bedingungen beim Bezirksamt Unterkochen einzureichen – siehe untenstehende pdf-Dateien.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Bezirksamt Unterkochen, Rathausplatz 7-9, 73432 Aalen-Unterkochen,
Telefon 07361 / 9880-11, Telefax 07361 / 9880-21
E-Mail rathaus.unterkochen@aalen.de
Über unser Formular zur Hallenbelegung können Sie bei unserem Sportamt eine Anfrage zu einem bestimmten Wochentag oder Zeitfenster stellen.
Otto-Rieger-Platz 1
73432 Aalen-Unterkochen