Die Kneippanlage ist witterungsabhängig von Ende Oktober bis Anfang Mai außer Betrieb.
Aus einer ursprünglich geplanten landschaftsbezogenen und einfachen Kneippanlage entstand in reizvoller Lage bei den Tennisanlagen im Ursprungstal eine Freizeit- und Gesundheitsanlage nach Pfarrer Sebastian Kneipp mit Wassertretbecken und Armbad, die nicht nur bei sommerlichen Temperaturen sicher noch viele Anhänger der Kneipp’schen Lehre nach Unterkochen locken und begeistern wird.
Im Juli 1982 fand die offizielle Übergabe der Anlage an die Bevölkerung statt. Die Anregung für den Bau dieser Kneippanlage erfolgte durch den ehemaligen Unterkochener Gemeinderat Karl Schmid, dem der damalige Oberbürgermeister Ulrich Pfeifle bei der Eröffnungsrede bestätigte, dass er damals schon weitsichtig gewesen sei und wohl erahnte, dass Aalen als Kurstadt zum Thermalbad auch eine Kneippanlage brauche.
Die Temperaturen des quellfrischen und klaren Wassers liegen zwischen neun und zwölf Grad Celsius. Zum Kneippen ausgezeichnet geeignet, aber nicht zum Baden. Hier ist Vorsicht für Eltern und Kinder angebracht. Erkältungen und gesundheitliche Schäden können bei falscher Anwendung und Benützung die Folgen sein.
Im kalten Wasser des Tretbeckens soll sich der Kneipper bewegen. Er soll etwa zweimal den Rundgang durchschreiten und dann im Gras gehen, ehe er sich setzt und seine Füße trocknet. Nicht unbedingt ratsam ist auch, unmittelbar nach dem Wassertreten das Armbad vorzunehmen. Pausen sind immer gut – und auch beim Kneippen heißt es: All zu viel ist ungesund! Täglich die kleine Kneippkur ist sicher besser, als bei einem Besuch mehrmals die Anwendungen zu nutzen. Eltern sollten ihre Kinder vor falscher Benützung warnen.
Ihrer Gesundheit zuliebe: Kneippen Sie mal wieder in der Unterkochener Kneippanlage! - Die Kneippanlage liegt ideal und kann selbstverständlich unentgeltlich benützt werden.
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Hundeverbot
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ausreichenden Beschilderungen bei der Kneippanlage zu beachten und Hunde von der Kneippanlage mit der dazugehörenden Grünfläche fernzuhalten sind!