Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 18. September 2006

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 19.50 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

Anwesend: Ortsvorsteher Karl Maier und 12 Ortschaftsräte/-innen
entschuldigt: Ortschaftsrat Starz

außerdem anwesend Stadtrat Dr. Schäfauer

ferner von der Stadtverwaltung: Erster Bürgermeister Dr. Schwerdtner, Fuchs, Funk, Mahringer, Sünder

$(text:b:1. Neubau einer Festhalle in Aalen-Unterkochen)$ Erster Bürgermeister Dr. Schwerdtner und Vertreter der Gebäudewirtschaft erläuterten den beabsichtigten Neubau einer Festhalle in Aalen-Unterkochen mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. 2,45 Mio. EUR. Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Aalen vom 4. Mai 2005 wurde die Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Unterkochen vom 27. April 1972 im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Unterkochen geändert. Ein wichtiger Punkt war hierbei die Entscheidung, im Stadtbezirk Unterkochen eine Veranstaltungs- und Sporthalle zu bauen. Mit dem Bau sollte nach diesem Beschluss bereits in diesem Jahr begonnen werden. Im Haushaltsplan wurden zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 200.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2007 mit 950.000 EUR und 2008 mit 750.000 EUR aufgenommen. Gleichzeitig wurde ein Zuschuss nach dem Förderprogramm für den kommunalen Sportstättenbau mit 265.000 EUR beantragt. Ein entsprechender Ansatz mit einer ersten Rate in Höhe von 25.000 EUR ist im Haushaltsplan 2006 veranschlagt. Der Ansatz für die Baukosten wurde mit einem Sperrvermerk bis zur Genehmigung des Zuschusses versehen. Der Antrag auf einen Zuschuss aus dem Förderprogramm wurde zwischenzeitlich abgelehnt. Im Hinblick darauf, dass es sich künftig um eine Veranstaltungshalle handeln wird, ist eine Bezuschussung aus dem Programm „Soziale Stadt“ grundsätzlich möglich. Der Zuschuss würde 10 % der Baukosten betragen. Um hinsichtlich der Zuschussfähigkeit eine verbindliche Zusage zu erhalten, wurde eine entsprechende Förderanfrage an das Regierungspräsidium gestellt, verbunden mit dem Antrag auf vorzeitigen Beginn, damit die notwendigen Planungsaufträge vergeben werden können. Eine Förderung erfolgt erst, wenn das Sanierungsgebiet förmlich durch Satzung festgelegt ist. Der Satzungsbeschluss kann erst nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gefasst werden. Diese vorbereitenden Untersuchungen werden voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass Anfang 2007 das Sanierungsgebiet als Satzung beschlossen werden kann. Nachdem die Zuschussfrage erst relativ spät endgültig geklärt werden kann, ist ein Baubeginn noch im Jahr 2006, wie er im Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2000 vorgesehen war, nicht mehr realistisch. Die Verwaltung empfiehlt, nun die Voraussetzung für eine Förderung nach dem Programm „Soziale Stadt“ zu schaffen und die notwendigen Ausschreibungen für einen frühzeitigen Baubeginn im Jahr 2007 vorzubereiten. In Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat sowie Vertretern der möglichen künftigen Nutzer der Halle wurde ein Grundkonzept zum Neubau erarbeitet, welches sich in der nun vorliegenden Planung widerspiegelt. Der Haupteingang ist im Hofgelände in Richtung Norden orientiert. Das Foyer enthält Besucher-WC und ein Behinderten-WC. Abgetrennt vom Foyer befinden sich zwischen der neuen Festhalle und der bestehenden Halle eine Küche und Getränkeausgabe einschließlich Nebenräume. Die Getränke- und Essensversorgung der beiden Hallen wird durch einen Verbindungsgang gewährleistet. Der Hallenteil in den Maßen 18 x 27 m erhält eine fest eingebaute Bühne einschließlich Regieraum. Die Bühne wird durch ein Treppenhaus, das in die Halle und in die Umkleideräume im OG führt, erschlossen. Für Unterhaltungskosten werden jährlich 38.880 EUR veranschlagt. In seiner Abstimmung fasste der Ortschaftsrat mit einer Enthaltung mehrheitlich den Beschluss, für den Neubau einer Festhalle in Aalen-Unterkochen auf der Grundlage der Planung der Gebäudewirtschaft vom 31.08.2006 die Gesamtkosten von 2,45 Mio. EUR. Die Stadtverwaltung wird einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus dem Programm „Soziale Stadt“ auf die vorzeitige Baufreigabe stellen. Die von der Gebäudewirtschaft erstellte Planung wurde gebilligt. Der Beschluss des Gemeinderates vom 4. Mai 2005 wurde insoweit abgeändert, als 2006 nicht mehr mit dem Bau begonnen wird. Dieser soll jedoch unmittelbar nach Freigabe der Bezuschussung erfolgen. $(text:b: 2. Aufhebung des Sperrvermerks Wohngebäude beim Bauhof - Außensanierung des Wohngebäudes mit wärmetechnischer Verbesserung der Gebäudehülle)$ Beim Wohnhaus muss die gesamte Außenhülle (Dach, Wände und Fenster) saniert werden. Das Flachdach erhält neben einer neuen Dachhaut und Attikaausbildung eine Wäremedämmung. An den Außenwänden wird eine Fassadendämmung angebracht. Die alten Holzfenster werden durch Kunststofffenster ersetzt. Nach der durchgeführten Sanierung erhofft sich die Verwaltung, dass rund 37.000 kWh im Jahr Heizenergie eingespart werden könne. Einstimmig beschloss der Ortschaftsrat diese Durchführung der Außensanierung. Diese soll noch im Jahr 2006 durchgeführt werden. $(text:b:3. Ausweisung eines Ehrengrabes nach § 13 Abs. 1 der Friedhofsordnung der Stadt Aalen für Dekan Georg Kollmann)$ Die Katholische Kirchengemeinde hat das Grab von Dekan Kollmann als kirchliches Ehrengrab ausgewiesen. Die Pflege und Unterhaltung erfolgte bislang durch die Katholische Kirchengemeinde. Georg Kollmann, Pfarrer, Oberkirchenrat, Dekan, Abgeordneter und Ehrenbürger von Unterkochen, lebte von 1820 bis 1903, davon 44 Jahre als katholischer Pfarrer in Unterkochen. 1858 kam er nach Unterkochen, um dort bis zu seinem Tode das Amt als Pfarrer auszuüben. Am 2. September 1895 hat der Gemeinderat von Unterkochen anlässlich des 50-jährigen Priesterjubiläums Georg Kollmann das Ehrenbürgerrecht verliehen. Gleichzeitig wurde er zum Oberkirchenrat ernannt. Sein makelloser Ruf als Priester und sein würdevolles Auftreten brachten ihm sowohl das Vertrauen der Bevölkerung als auch das seiner Amtsbrüder ein. Er war Mitglied der Württembergischen Kammer und vertrat die württembergischen katholischen Geistlichen im Landtag. Das Grabmal von Dekan Kollmann hebt sich durch seine Größe erheblich von dem Ensemble in der gleichen Reihe befindlichen Pfarrgräbern ab. Das Grabmal von Dekan Kollmann wirkt dominant und soll als solches behalten bleiben, um ein einheitliches Bild von den Pfarrgräbern zu erhalten. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, dass nach Ablauf der Grabnutzungszeit auf dem Friedhof Unterkochen ein Ehrengrab für Dekan Kollmann zugesprochen wird. Das Grabnutzungsrecht beschränkt sich auf den natürlichen Erhalt des Grabmals. $(text:b:4. Feststellung der Belegungspläne 2007 für den Übungsbetrieb in der Sport- und Gymnastikhalle sowie auf den Sportanlagen in Aalen-Unterkochen)$ Einstimmig billigte der Ortschaftsrat die Belegungspläne der Sporthalle, Gymnastikhalle und Sportanlagen in Aalen-Unterkochen. $(text:b:5. Bekanntgaben und Anfragen)$ $(text:i:Zentralisierung des Bau- und Grünflächenbetriebes)$ Ortsvorsteher Maier gibt bekannt, dass der Ortschaftsrat bekanntlich am 24. Juli 2006 nach eingehender Beratung der Sach- und Rechtslage den Beschluss gefasst habe, das Rechtsanwaltsbüro Dr. Armin Wirsing zu beauftragen, gegen die Umsetzung der Zentralisierung des Bau- und Grünflächenbetriebes eine Klage vorzubereiten und eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Ferner berichtet der Ortsvorsteher, dass der Oberbürgermeister den Bau- und Grünflächenbetrieb beauftragt habe, den Standort Unterkochen zum 31. Oktober 2006 aufzugeben.
© Stadt Aalen, 22.09.2006