Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 4. März 2013

Anwesend Ortsvorsteher Karl Maier und 12 Ortschaftsräte/-innen,
anwesend von der Stadtverwaltung: vom Grünflächen- und Umweltamt Amtsleiter Rudolf Kaufmann und Andreas Mundus, Bezirksamtsleiter Hubert Mahringer.

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 19.15 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

1. Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung Die Friedhofsordnung wurde letztmalig geändert am 22. Juli 2004. Das Grünflächen- und Umweltamt hat in Zusammenarbeit mit den Stadtbezirken die Friedhofsordnung neu überarbeitet. Dies wurde nun zum Anlass genommen, eine Neufassung der Friedhofsordnung vorzulegen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Urnenbestattungen deutlich erhöht. Zwischenzeitlich liegt dies bei ca. 80 %. Auf den Aalener Friedhöfen stehen deshalb auch entsprechend Flächen zur Verfügung. Zwischenzeitlich ist es auch möglich, dass Auswärtige auf den Aalener Friedhöfen bestattet werden können. In zunehmender Zahl informieren sich auch Bürger, die sich mit dem eigenen Tod beschäftigen, ob ein Graberwerb vor Eintritt eines Sterbefalls möglich ist. Deshalb können künftig in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt oder auch dem Grünflächen- und Umweltamt Abteilungen auf den Friedhöfen freigeben werden, in denen ein Grabkauf vor Eintritt eines Sterbefalls ermöglicht wird. Auch bei einem vorzeitigen Grabkauf werden die Gebühren gemäß der Friedhofsgebührenordnung fällig. Mit Ausnahme der Urnengemeinschaftsgräber, welche von Anfang an komplett bepflanzt sind, sind die vorzeitig gegebenen Gräber bis zum Eintritt des Sterbefalls als Grünfläche zu belassen, Ausschluss von Grabmalen, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden. Durch die vorgeschlagene Vorgabe wird Sorge dafür getragen, dass in Zukunft bei der Grabmalgenehmigung der Nachweis eingefordert wird, dass die Materialien aus fairem Handel und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Der Nachweis ist durch ein entsprechendes Zertifizierungssiegel zu erbringen. Zu diesen Zertifizierungssiegeln gehören unter anderem die Zertifizierungssiegel von Xertifix oder auch Fair Stone. Diese Zertifizierungssiegel entstanden in Zusammenarbeit mit der Organisation wie Misserio oder unter Beachtung dem Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation ILO. Der Gesetzgeber hat durch Änderung des Bestattungsgesetzes von Baden-Württemberg vom 20.06.2012 die Möglichkeit zu dieser Satzungsregelung eröffnet. Ein Weiteres enthält die neue Friedhofsordnung die Entlastung der Bürger unter anderem durch eine Lockerung der Gestaltungsvorschriften. Im Bereich der Nutzung von Kies und gebrochenen Materialien soll eine Lockerung der Vorgaben erreicht werden, zu der diese Materialien in Zukunft auch verwendet werden dürfen, um ein Grab bis zu 50 % abzudecken. Insgesamt ist weiterhin eine Abdeckung der Sarggräber bis zu maximal 50 % erlaubt. Eine weitere Entlastung der Bürger soll sich daraus ergeben, dass zukünftig die Möglichkeit gegeben wird, ein Grab nicht mehr nur bis zu einem Jahr vor Ende der Ruhezeit, sondern bis zu drei Jahren vor Ende der Ruhezeit zurückzugeben. Hintergrund ist vor allem das zunehmende Alter derer, die für die Grabpflege verantwortlich sind, selbst jedoch auf Grund ihrer Gebrechen die Pflege nicht bis zum Ablauf fortführen können. Neu in der Friedhofsordnung und in der Friedhofsgebührenordnung wurde nun aufgenommen, dass auf dem Waldfriedhof die Baumbestattung möglich ist. Der Ortschaftsrat zeigte sich mit der Neufassung so einverstanden und erteilte seine Zustimmung zur Weiterempfehlung an den ATUS und an den Gemeinderat. 2. Baubeschluss Flachdachsanierung mit Wärmedämmung und Lichtkuppeln für das Vereinsheim Häselbachstadion Das Flachdach des Vereinsheims am Häselbachstadion ist dringend sanierungsbedürftig. Die Bitumenabdichtung aus dem Jahre 1977/78 weist seit einigen Jahren immer wieder Undichtigkeiten auf, die mittels Kleinreparaturen behoben wurden. Jedoch zeigt sich jetzt, dass die Nachbesserungsarbeiten auf Grund der extrem spröden und rissigen Oberfläche der Dachabdichtungsbahn nicht mehr den gewünschten Erfolg erzielen. In diesem Zusammenhang soll die bestehende Konstruktion gemäß den Anforderungen der ENEV erneuert werden. Die Holztragkonstruktion wird geprüft, ob das Aufstellen einer PV-Anlage aus statischer Sicht möglich ist. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Frühjahr / Sommer 2013 erfolgen. Im Haushaltsplan ist hierzu ein Gesamtbetrag in Höhe von 92.000 EUR in Ansatz gebracht. Auch hier erteilte der Ortschaftsrat einstimmig den Beschluss zur Zustimmung der notwendigen Flachdachsanierung. 3. Genehmigung von Veranstaltungen Darüber hinaus genehmigte der Ortschaftsrat zahlreiche Veranstaltungen in der Sport- und Festhalle Unterkochen. (Text: Hubert Mahringer)
© Stadt Aalen, 21.03.2013