Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 5. März 2007

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 19.10 Uhr. Anwesend: Ortsvorsteher Maier und 13 Ortschaftsräte/-innen, außerdem anwesend: Stadtrat Dr. Schäfauer, ferner von der Verwaltung: Stadtplanerin Stoll-Haderer, Frau Woreschk, aus Stuttgart vom Ingenieurbüro Weeber und Partner Frau Dipl.-Ing. Fritz sowie Bezirksamtsleiter Mahringer $(text:b:1. Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierungsmaßnahme Bereiche „Wöhr/Knöcklingstraße“ und „Waldhäuser Straße“ sowie förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen „Wöhr/Knöcklingstraße“ und „Waldhäuser Straße“ sowie Wahl des Sanierungsverfahrens)$ Vom Ingenieurbüro Weeber und Partner informierte Frau Dipl.-Ing. Antje Fritz von den Vorbereitenden Untersuchungen für das künftige Sanierungsgebiet „Soziale Stadt“ in den Bereichen Wöhr/Knöcklingstraße und Waldhäuser Straße. Die Aufnahme des künftigen Sanierungsgebietes in das Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ ist bereits im Jahr 2006 durch das Wirtschaftsministerium bestätigt worden. Insgesamt steht hierfür ein Förderrahmen von 1,6 Mio. EUR und eine Finanzhilfe von 1 Mio. EUR zur Verfügung. Die Vorbereitenden Untersuchungen haben bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Für das weitere Verfahren war dies erforderlich. Insbesondere stellte der Bereicht die Probleme des Gebietes dar und definiert seine Entwicklungschancen. Das Ergebnis der Untersuchungen gibt die Begründung für eine dafür erforderliche Sanierungssatzung. So war die Vorgabe, dass nach dem umfassenden Verfahren durchgeführt unter Anwendung der besonderen Vorschriften der §§ 152 ff BauGB (Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften). Ein umfassendes Sanierungsverfahren wird dann zur Anwendung gebracht, wenn im Sanierungsgebiet eine erhebliche Gebietsumgestaltung angestrebt wird. Im umfassenden Sanierungsverfahren liegt eine besondere vom allgemeinen Städtebaurecht abweichende bodenpolitische Konzeption zu Grunde. Es ist für die Fälle gedacht, bei denen nach der städtebaulichen Situation und den Sanierungszielen der Stadt damit gerechnet werden muss, dass die Durchführung der Sanierung durch Bodenwertsteigerung wesentlich erschwert werden könnte, die lediglich durch die Sanierung eintreten. Der Kernpunkt dieser Verfahrensart liegt darin, dass die Stadt Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen sowie Kaufpreise auf den sanierungsunabhängigen Bodenwert beschränken und außerdem sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme abschöpfen kann. Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca.17,56 ha. Fördergegenstand bei der Sanierung ist die städtebauliche Erneuerung eines Gebäudes als Einheit (Gesamtmaßnahme). In der Regel sind für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig. Als Grundsatz gilt, dass keine Neubauten gefördert werden können. Was kann gefördert werden: Förderfähige Einzelmaßnahmen Vorbereitende Untersuchungen: Honorare für Erhebungen und Planungen, Wettbewerbe, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, erste Grunderwerbe. Als Ordnungsmaßnahmen werden angesehen: Verlagerung von Betrieben, Umsetzung von Bewohnern, Gebäudeabbrüche, Grunderwerbe, Wertentschädigung für Gebäude, Planer und Sanierungshonorare. Bei Baumaßnahmen Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, sanierungsbezogene Gemeinschaftseinrichtungen (eventuell anteilig). Die Förderung beträgt 60 % des Förderrahmens, der für die Sanierungsmaßnahme bei Aufnahme in das Förderprogramm festgelegt wird. Nach der vorliegenden Kostenschätzung beträgt der Rahmen 4,4 Mio. EUR. Hierin sind enthalten Förderungen der Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen, wie Gebäudeabbrüche, Modernisierung von Wohngebäuden, Verbesserung des Wohnumfeldes, Verbesserung der Verkehrssituation und Neubau einer Veranstaltungshalle. In den Ausführungen wies die Referentin auf die möglichen Eckpunkte und Sanierungsmöglichkeiten im Einzelnen hin. Dieses Sanierungsprogramm erstrecke sich über einen relativ längeren Zeitraum, der voraussichtlich bis zu 10 Jahre dauern kann. In den Ausführungen der Fraktionen wurden Anregungen über den schnellstmöglichen Bau einer Verbindungsstraße vom Wöhr-Gelände zur Färberstraße sowie ein möglicher Bau eines Kreisels in der Waldhäuser Straße vorgebracht. Weitere Anregungen betrafen die fördernde Maßnahmen für Jugendliche und der Bau von Altenwohnungen. In den Ausführungen begrüßten die Vertreter der Fraktionen die Sanierungsmaßnahme und stimmten einstimmig dem Vorschlag auf Erlass einer Satzung zu. $(text:b:2. Kinderfest)$ Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig dem Kinderfesttermin am 16. Juni 2007 zu. $(text:b:3. Sporthallenbelegung)$ Der Handels- und Gewerbeverein beabsichtigt, am 21. und 22. April 2007 eine Ausstellung in der Sporthalle durchzuführen. Diesem Wunsch sprach der Ortschaftsrat ebenso einstimmig zu.
© Stadt Aalen, 12.03.2007