Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 7. Juli 2014

Anwesend Vorsitzender 1. stv. Ortsvorsteher Ulrich Starz und 11 Ortschaftsräte/-innen, (Normalzahl Vorsitzender und 13 Ortschaftsräte),
anwesend von der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Thilo Rentschler, Daniel Egetenmeyer, Ulrike Graf, Karin Haisch, Rudolf Kaufmann, Saskia Möding, Hubert Mahringer.

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 20.35 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

1.    Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 i. V. mit § 72 Gemeindeordnung

Der Ortschaftsrat in seiner seitherigen Zusammensetzung musste sich damit beschäftigen, ob bei den am 25. Mai 2014 gewählten Personen Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat Unterkochen vorliegen.

Einstimmig stellte das Gremium fest, dass bei der Wahl am 25. Mai 2014 bei den in den Ortschaftsrat Unterkochen gewählten Personen

•    Fähnle, Martin
•    Funk, Anton
•    Gall, Kurt
•    Lechner, Martina
•    Matzik, Heidemarie
•    Rieger, Otto Eberhard
•    Starz, Ulrich
•    Stütz, Florian
•    Stütz, Hans Peter
•    Thalheimer, Johannes
•    Weiland Gisela
•    Wiedenmann Erika
•    Willier, Brigitte
•    Zeller, Matthias

keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat Unterkochen vorliegen.

2.    Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Ortschaftsrates Unterkochen

Oberbürgermeister Thilo Rentschler erwähnte die wichtigen Meilensteine, mit denen sich die Ortschaftsräte zu beschäftigen hatten.

Josef Mayer gehörte dem Ortschaftsrat seit 1994 ununterbrochen an. Er dankte ihm für sein ehrenamtliches Engagement, sein Einbringen für die Gemeinschaft und das Mittragen der Beschlüsse der kommunalpolitischen Gremien. Ganz besonders begleitete Josef Mayer die bauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Wöhr-Gelände. Diesem Betrieb gehörte er selbst über viele Jahre als Werkmeister an.

Ortschaftsrat Rainer Wiesenfahrt gehörte dem Gremium nur eine Wahlperiode an. Er wurde gewählt im Jahr 2009 und verzichtete nun auf eine erneute Kandidatur. Sein Anliegen galt der Vorwärtsentwicklung von Unterkochen und die Themenbereiche Bauland, städtische Flächen und das Wohl des Stadtbezirks. Auch er durfte aus der Hand von Oberbürgermeister Rentschler ein persönliches Geschenk entgegen nehmen.

Ortschaftsrat Herbert Katzer verweilt im Urlaub. Oberbürgermeister Rentschler erinnerte an Aktivitäten im Ortschaftsrat. Sein besonderes Anliegen galt dem Interesse im Wohngebiet südlich der Ebnater Steige, das Zusammenwirken zwischen Kirche und Gemeinde. Herbert Katzer wirkte von 1999 bis Mitte dieses Jahres jeweils im Ortschaftsrat mit. Die Auszeichnung mit der Ehrenplakette der Stadt Aalen wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Für den abwesenden Ortsvorsteher Karl Maier dankte Oberbürgermeister Rentschler für sein Wirken in der Kommunalpolitik und für den Stadtbezirk Unterkochen. Karl Maier wurde in den Gemeinderat der damals noch selbstständigen Gemeinde Unterkochen im Jahr 1971 gewählt und gehört seitdem ununterbrochen den kommunalpolitischen Gremien im Ortschaftsrat seit 1973, dem Gemeinderat der Stadt Aalen seit 1980, Mitglied im Kreistag seit 1984 an. Als Ortsvorsteher arbeitete Karl Maier seit 1989 ununterbrochen für den Stadtbezirk Unterkochen. Großartige Wahlergebnisse begleiteten seine Arbeit und sein Engagement für den Stadtbezirk. Für seine Tätigkeiten hat Karl Maier zahlreiche Ehrungen bereits erhalten: Im Jahr 1990 die Große Ehrenplakette der Stadt Aalen in Silber, die Wirtschaftsmedaille von Baden-Württemberg im Jahr 1995, im Jahr 2000 die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland, die IHK-Medaille von Ostwürttemberg, die Ehrenurkunde des Städtetags Baden-Württemberg in Gold mit Lorbeerkranz im Jahr 2012. Oberbürgermeister Rentschler dankte ganz besonders für dieses tolle und großartige Engagement unter großem Beifall der anwesenden Besucherinnen und Besucher für den Stadtbezirk Unterkochen und die Gesamtstadt Aalen. Bis zur Wahl des neuen Ortsvorsteher / der neuen Ortsvorsteherin bleibt Karl Maier bis zum 24. Juli 2014 geschäftsführend Ortsvorsteher für den Stadtbezirk Unterkochen.

Josef Mayer und Rainer Wiesenfarth bedankten sich für die Ehrung und wünschten dem neuen Gremium stets eine glückliche Hand.

von links nach rechts: Josef Mayer, Oberbürgermeister Thilo Rentschler, Rainer Wiesenfarth, 1. stv. Ortsvorsteher Ulrich Starz (© Bezirksamt Unterkochen)

3.    Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder

Oberbürgermeister Thilo Rentschler verpflichtete die neu gewählten Ortschaftsräte per Handschlag, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Bei der Wahl am 25. Mai 2014 wurden die Bürgerinnen und Bürger

    Martin Fähnle
    Anton Funk
    Kurt Gall
    Martina Lechner
    Heidemarie Matzik
    Otto Eberhard Rieger
    Ulrich Starz
    Johannes Thalheimer
    Brigitte Willier
    Matthias Zeller

in den Ortschaftsrat wiedergewählt und

    Herr Florian Stütz
    Herr Hans Peter Stütz
    Frau Gisela Weiland
    Frau Erika Wiedenmann

neu gewählt worden.

Das Regierungspräsidium hat festgestellt, dass die Wahl gültig ist. Die Gewählten haben die Wahl durch eine entsprechende Erklärung angenommen.

Die Mitglieder des neuen Ortschaftsrates Unterkochen mit Herrn Oberbürgermeister Thilo Rentschler (© Bezirksamt Unterkochen)

4.    Vorschlag an den Gemeinderat für die Wahl eines Ortsvorstehers / einer Ortsvorsteherin und seiner / ihrer Stellvertreter/-innen

Unter Oberbürgermeister Thilo Rentschler wurde die Wahlhandlung vollzogen.

Ortschaftsrat Kurt Gall unterbreitete den Vorschlag namens der SPD-Fraktion, Frau Heidemarie Matzik in das Amt des/der Ortsvorstehers/-in zu benennen.

Da keine weiteren Vorschläge unterbreitet wurden, erfolgte die Abstimmung auf Antrag geheim. Für
Frau Heidemarie Matzik

stimmten 10 Mitglieder, 4 Mitglieder stimmten dagegen.

Als 1. Stellvertreter wurde von Ortschaftsrat Anton Funk Herr Ulrich Starz vorgeschlagen. Im Wege der offenen Wahl wurde

Ortschaftsrat Ulrich Starz

bei einer Enthaltung mehrheitlich das Vertrauen für das Amt des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers ausgesprochen.

Als 2. stellvertretender Ortsvorsteher nannte Ortschaftsrat Johannes Thalheimer den Vorschlag, Herrn Florian Stütz zu benennen. Im Wege der offenen Abstimmung erhielt

Ortschaftsrat Florian Stütz

bei einer Enthaltung das Vertrauen für das Amt des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers des Gremiums.

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat nun über die Empfehlungen des Ortschaftsrates darüber zu befinden.

Alle drei Ortschaftsräte haben sich bereit erklärt, die Wahl auch anzunehmen.

von links nach rechts: Florian Stütz, Ulrich Starz, Oberbürgermeister Thilo Rentschler, Heidemarie Matzik (© Bezirksamt Unterkochen)

5.    Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

Der neu gewählte Ortschaftsrat musste sich gleich mit den Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze befassen. Die Vergaberichtlinien wurden 1993 zu einer Zeit eingeführt, als das Angebot an städtischen Bauplätzen nur sehr begrenzt war und die wenigen städtischen Bauplätze, welche jedoch gegenüber den Plätzen auf dem freien Markt deutlich preisgünstiger waren, nach sozialen Kriterien vergeben werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Bevorzugung Aalener Bürger gewährleistet werden, indem für die Ortsansässigkeit Punkte vergeben wurden. Nachdem sich zwischendurch das städtische Baulandpreisniveau dem privaten Markt angepasst hat und der Erwerb eines städtischen Bauplatzes keinen Vorteil mehr darstellte, stand zunächst die Überlegung nach vollständiger Abschaffung der Vergaberichtlinien im Raum. Da sich die Vergaberichtlinien in den Fällen, in denen sich mehrere Bewerber für einen Bauplatz beworben haben, bewährt haben, wurde grundsätzlich am sogenannten „Punktesystem“ festgehalten. Eine Änderung der Vergaberichtlinien erfolgte dann im Jahr 2005. Nach wie vor ist die Nachfrage nach städtischen Bauplätzen im gesamten Stadtgebiet sehr groß. Das Angebot an städtischen Bauplätzen kann dieses derzeit nicht vollständig befrieden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern bestand, ehrenamtliche Tätigkeiten mit unterschiedlichem Aufwand identisch bepunktet wurden oder dass Kinder, welche bei der Bewerbung noch nicht, jedoch bei der Vergabe des Bauplatzes geboren waren, nicht berücksichtigt wurden. Dies führte immer wieder zu Diskussionen und teilweise zu Verlosungen der Bauplätze. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Vergaberichtlinien zu überarbeiten.

Unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen werden die geänderten Vergaberichtlinien den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Kaufinteressenten, die nach dem aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sind und nicht Eigentümer eines Wohngebäudes in Aalen sind:

Bei der Zuteilung dieser 2 Punkte, müssen die Bewerber nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sein. Aktuell gilt für einen 4-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 90 m² als angemessen. Bei mehr als 4 Personen erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² pro Person, bei weniger Personen verringert sie sich um 10 m² pro Person. Diese Änderung hat somit lediglich einen redaktionellen Hintergrund. Bisher fehlte der Bezug auf das Landeswohnraumförderungsprogramm.

Familien/Alleinerziehende mit Kindern

Zukünftig sollen minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterschiedlich bepunktet werden. Hinzu kommt, dass zukünftig Schwangerschaften ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Anzumerken ist hier, dass die Mitglieder des Grundstücksbeirats befürwortet haben, dass Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres lediglich mit einem Punkt pro Kind berücksichtigt werden sollen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass zukünftig auch Schwangerschaften berücksichtigt werden, wenn die Geburt des Kindes lt. ärztlichem Attest innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbung zu erwarten ist.

Junge kinderlose Paare im Sinne des § 4 Abs. 17 Landewohnraumförderungsgesetzes

Junge kinderlose Haushalte sind Haushalte, in denen keine der Personen im Sinne von Absatz 16 Satz 1 Nr. 1 bis 4 (Ehegatte, Lebensgemeinschaft, Lebenspartner) älter als 45 Jahre ist und denen kein Kind im Sinne von Absatz 18 (Volljährige oder körperlich, geistige, seelische Behinderung) angehört.

Auch diese Änderung hat lediglich redaktionelle Gründe.
Die Definition kann sich somit entsprechend der gesetzlichen Regelung weiter entwickeln.

Kaufinteressenten, bei denen soziale Härtefälle vorliegen (z.B. Behinderte ab 50 mit Ausweis)

Dieser Punkt bleibt unverändert.

Kaufinteressenten, die innerhalb der letzten fünf Jahre bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Ehrenamt ausüben

Nachdem die Gewichtung hinsichtlich der Kinder klar im Vordergrund stehen soll, wurde in den Grundstücksbeiratssitzungen eine Reduzierung der Punkte hinsichtlich der Ausübung eines Ehrenamtes befürwortet. Des Weiteren soll der Punkt für ehrenamtliche Tätigkeit einmalig pro Bewerbung vergeben werden, d.h. auch wenn zwei Partner jeweils ehrenamtlich tätig sind, oder wenn ein Bewerber mehrere Ehrenämter inne hat, soll nur ein Punkt vergeben werden.

Kaufinteressenten mit einem besonderen Bezug zur Stadt Aalen

Durch die Aufnahme dieses Punktes sollen Bewerber, welche ihren Lebensmittelpunkt in Aalen haben, gegenüber auswärtigen Bewerbern bevorzugt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Änderung der Vergaberichtlinien vom 22.09.2005 verwiesen, wonach Punkte für den Hauptwohnsitz in Aalen gestrichen wurden. In den Beratungen im Grundstücksbeirat wurde dagegen empfohlen, diesen Punkt wieder als Entscheidungskriterium in die Vergaberichtlinien mit aufzunehmen.

Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde angeregt, auch die besondere Bewertung im ehrenamtlichen Engagement bei der Feuerwehr entsprechend zu berücksichtigen. Auch das DRK wurde hier mit angesprochen.

Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig diesen Vergaberichtlinien für die Gesamtstadt mit zu mit der Maßgabe, dass die Stadtverwaltung prüfen möge, das besondere ehrenamtliche Engagement im Feuerwehrdienst und Rettungsdienst entsprechend zu berücksichtigen.

6.    Sporthalle Unterkochen – Baubeschluss Flachdachsanierung mit Wärmedämmung

Die Sporthalle wurde im Jahr 1973 errichtet. Sie hat insgesamt sieben Flachdächer in unterschiedlicher Höhe. Saniert wurden bereits die Dachfläche über der Halle im Jahr 2005 sowie die Dachfläche über den Umkleiden im Jahr 2007. Die Bitumenabdichtung der restlichen vier Dachflächen ist mehr als 40 Jahre alt und die umlaufende Verblechung ist durch Verwitterung angerostet. Beim Dach über dem Fitnessraum weist die Bitumenabdichtung seit einigen Jahren immer wieder Undichtigkeiten auf, die mittels Kleinreparaturen versucht wurden, zu beheben. Allerdings brachten die Reparaturarbeiten nicht den gewünschten Erfolg. Jetzt müssen die Dachflächen über dem Fitnessraum, der Küche, dem Foyer und dem Regieraum saniert werden. Neben einer neuen Bitumenabdichtung und Randverblechung wird die Wärmedämmung durch entsprechendes Aufbringen von Dämmstoff verbessert, so dass die aktuellen Anforderungen erfüllt werden. Weiterhin muss bei jeder Dachfläche der Notüberlauf hergestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst 2014 erfolgen. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt ca. 141.000 EUR.

Der Ortschaftsrat billigte einstimmig dieses Vorgehen.

7.    Kocherburgschule, Gebäude Hauptschule, Kutschenweg 25 - Erneuerung des Eingangs- und Durchgangselements – Vergabe des Gewerks Metall-, Bau- und Verglasungsarbeiten an die Firma Metallbau Sperrle, Aalen

Die Zugänge zum Gebäude bestehen aus zwei flügeligen Holztüren mit kleinem Lichtausschnitt, die in einer Holz-Glas-Konstruktion integriert sind. Sie sind mehr als 40 Jahre alt und erfüllen nicht mehr die aktuellen Brandschutzanforderungen. Die neuen Türen sollen in den Sommerferien angebracht werden. Kosten 29.175 EUR.

Auch hier stimmte der Ortschaftsrat einstimmig diesem Vorhaben zu.

8.    Neufassung der Friedhofsordnung

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verschiedener Steinmetze gegen die Friedhofsordnung der Stadt Kehl, wurde am 29.04.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gesprochen. In der Urteilsbegründung wird wie folgt argumentiert:
„ … das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit sei mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Es belaste Steinmetze unzumutbar. “
Aus diesem Grund ist diese Satzungsvorschrift, die bei der Stadt Aalen im gleichen Wortlaut steht, unwirksam. Auch gegen die Friedhofsordnung der Stadt Aalen (FHO) wird ein derartiges Verfahren angestrengt. Die §§ 16 Abs. VII und 25 Nr. 4, 2. Halbsatz der FHO vom 21.03.2013 sind hier unwirksam. Um eine Fortführung des Verfahrens und somit weitere Kosten zu vermeiden, schlägt die Abteilung Friedhofswesen die Entfernung dieser beiden Passagen vor. Im Zuge dieser Überprüfung der FHO wurden außerdem bestimmte Passagen eingefügt. So gibt es künftig auch im Stadtbezirk Unterkochen Rasengräber.

Auch hier billigte der Ortschaftsrat das Vorgehen der Verwaltung und stimmte auch den redaktionellen Änderungen der Friedhofsordnung zu. Die Friedhofsordnung im Gesamten ist auch beim Bezirksamt und bei der Stadtverwaltung Aalen stets einsehbar.

9.    Bekanntgaben

Stellvertretender Ortsvorsteher Starz berichtete, dass am 10. Oktober 2014 ein Gesundheitstag des Turnvereins in der Festhalle stattfinden wird. Auch die Veranstaltung der Firma RUD-Ketten „Rud on Rock“ am 17. Oktober 2014 soll, wie vorgesehen, in der Festhalle stattfinden.

Eine weitere Bekanntgabe im Ortschaftsrat war, dass in der Barbara-Kapelle die vorhandene Orgel mit einem Kostenaufwand von 7.398 EUR saniert werden muss.

(Text: Hubert Mahringer)

© Stadt Aalen, 10.07.2014