Bericht von der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung mit dem Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am Dienstag, den 15. Januar 2019

Anwesend: Bürgermeister Wolfgang Steidle, Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik, 17 Gemeinderäte und 8 Ortschaftsräte, von der Stadtverwaltung: Rudolf Kaufmann, Sascha Kurz, Andreas Niegel, Kerstin Renner, Ingrid Stoll-Haderer; außerdem: Guido Jost (PCU Partnerschaft)

Beginn: 17:03 Uhr, Ende: 17:27 Uhr

1. Bebauungsplan „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“, Plan Nr. 47-02/2 und    
    Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen

    - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB

    - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

 

Planungsanlass: Als Grundlage für die geplante betriebliche Umstrukturierung und Erweiterung der Papierfabrik Palm wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Nachdem die Planfassung des Bebauungsplanentwurfes in Folge der öffentlichen Auslegung vom 03.05.-15.06.2018 in einigen Punkten angepasst werden musste, wurde eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich (08.11.- 10.12.2018). Die Planänderungen waren in der „Erläuterung zur Entwurfsfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung Industriegebiet Breitwiesen–Neukochen“ zusammengefasst. Die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mit einem höheren Anteil Dachbegrünung und einer teilweisen Reduzierung der Gebäudehöhen berücksichtigt. Weiterhin wurden die Zufahrt des Lkw-Stellplatzes, die Gleisquerung über den Kocher und die Ausgleichsmaßnahmen verändert. Auf die Festsetzung einer Trafostation im Nordwesten des Plangebietes konnte verzichtet werden, da diese außerhalb des Plangebiets errichtet wird. Die Umweltverträglichkeit der Planung wurde in zahlreichen Gutachten detailliert untersucht (Geräusche, Luft- und Geruchsimmissionen, Wasserschwaden, Verkehr, Mikroklima, Artenschutz, Schallschutz).

 

Planungsziel: Für das Betriebsgelände der Firma Palm soll mit diesem Planungsverfahren ein zeitgemäßes Planungsrecht entwickelt werden, dabei sind sowohl die Belange des Betriebes wie auch der Umgebung in die Abwägung einzustellen.

 

Planungsstand: Nach Abschluss der 3. Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet (keine Stellungnahmen von Privaten, 6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ohne Anregungen). Von weiteren 6 Trägern öffentlicher Belange gingen zwar Stellungnahmen ein, diese betreffen aber überwiegend privatrechtliche Regelungen wie Sicherung von Bestandsleitungen. Vom Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg wurden zwar keine Bedenken zu den Planänderungen vorgebracht, allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme vom Juni 2018 vom Grundsatz her bestehen bleibt. Das Landratsamt Ostalbkreis gibt u.a. Hinweise zur Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens sowie zur Darstellung von Flurstücken / Flurstücksbezeichnungen. Ebenso weist das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf fehlende geotechnische Hinweise im Plan hin. Nach Prüfung der Stellungnahmen ergibt sich kein weiterer Anpassungsbedarf in der Planung. Der Bebauungsplan kann somit in der Fassung vom 28.08.2018 als Satzung beschlossen werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes wurden mit der 54. Änderung des FNP im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen Neukochen“ angepasst (Beschluss Gemeinsamer Ausschuss vom 09.11.2018).

 

Die Planfassung des Bebauungsplanentwurfs lag wie oben bereits erwähnt vom 08.11.2018 bis 10.12.2018 öffentlich aus. Nach Fristverlängerung ging die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Schreiben vom 02.01.2019 am 04.01.2019 bei der Stadtverwaltung ein. Die Abwägungsliste vom 17.12.2018 ist daher um eine weitere Stellungnahme zu ergänzen, außerdem lautet ein ergänzender Beschlussantrag, dass der Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage 6118/037 unverändert weiter gilt.

 

In der Diskussion wurde aus der Mitte des Ortschaftsrates darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Topografie Unterkochens nicht einfach ist, ökologische Ausgleichsflächen zu finden. Auch wenn dies für den Bebauungsplan Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen gelungen ist, sollte bei künftigen Planungen die Möglichkeit geprüft werden, Ausgleichsflächen auch außerhalb von Unterkochen auszuweisen. Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung hatten Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der Berechnungen der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Der Naturschutz sollte intensiver einbezogen werden. Der Vertreter des Planungsbüros PCU Partnerschaft verwies auf die Komplexität der Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen. Seitens der Stadtverwaltung wurde die Richtigkeit der Berechnungen der ökologischen Ausgleichsbilanz im Bebauungsplangebiet bestätigt. Auch nach dem Beschluss des Bebauungsplans wird die Firma Palm in engem Kontakt mit allen Beteiligten und den Anwohnern stehen und sie in das Projekt einbeziehen. Mit dem Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg sowie dem Landratsamt wird nochmals Kontakt in Sachen Ausgleichsflächen aufgenommen. 

 

Sowohl der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung sowie der Ortschaftsrat Unterkochen empfahlen dem Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Der Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage 6118/037 gilt unverändert weiter.

 

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die der Sitzungsvorlage Nr. 6118/037 beigefügte Liste vom 17.12.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest.

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. 6118/037 als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen.

 

Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000 und Bebauungsplan Nr. 47-02 „Zwischen Erlau und der Kläranlage“, in Kraft seit 09.01.1981.

 

Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.

 

Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. Öffentlichen Auslegung vom 03.05.2018 bis 05.06.2018 zum B-Plan-Verfahren Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ ist der o.g. Planfassung zugrunde gelegt.

 

Folgende Verfahrensschritte stehen an: Der Gemeinderat muss die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und über die Abwägungsvorschläge als Ergebnis seiner Abwägung der betroffenen Belange beschließen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Das Prüfungsergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschriften sind als Satzung zu beschließen.

 


(Text: Kerstin Renner)

© Stadt Aalen, 21.01.2019