Entwurf Integrationskonzept
Im Sommer 2017 wurde der Bereich Integration neu strukturiert und in den Arbeitsbereich der Beauftragten für Chancengleichheit, demografischen Wandel und nun auch Integration übergeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Erstellung eines Integrationskonzeptes für die Stadt Aalen angedacht, in welchem die bislang nebeneinander bestehenden Integrationsstränge, wie z.B. Flüchtlingsarbeit, Qualifizierung von MigrantInnen oder auch Integrationsmanagement gebündelt werden sollen.
Ende 2017 waren in Unterkochen 5.070 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, davon haben 1.658 Menschen einen Migrations- oder Zuwanderungshintergrund. Dies entspricht 32,7 der Unterkochener Bevölkerung. Bei den Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre beträgt der Prozentsatz ca. 50%. Das Aalener Integrationskonzept möchte Menschen zusammenbringen und Begegnungen unterstützen. Es beinhaltet 8 Handlungsfelder:
Jährlich soll ein Hearing zur Diskussion relevanter Themen und Fragestellungen stattfinden, der Integrationsausschuss wird Maßnahmen und Anfragen zur Umsetzung für den Gemeinderat erarbeiten, der dann über Maßnahmen, Umsetzungsstrategien, Projekte und die Freigabe von Haushaltsmitteln beschließen wird. Integration stellt einen dynamischen Prozess dar, an dem fortlaufend gearbeitet werden muss.
Im Ortschaftsrat wurde die mangelnde Beteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund am Kinderfest Unterkochen angeführt, hier ist eine größere Teilnahme sehr erwünscht. Vorgeschlagen wurde die Einbeziehung eines muslimischen Geistlichen beim ökumenischen Kinderfestgottesdienst.
Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nahm den vorliegenden Entwurf zum Integrationskonzept bei 2 Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis, er soll zur Grundlage der weiteren Integrationsarbeit gemacht werden.
54. Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in Aalen-Unterkochen
Planungsanlass: Ein Unternehmen im Ortsteil Aalen-Unterkochen möchte aufgrund der aktuellen Anforderungen an die Betriebsführung den Werksstandort weiterentwickeln. Die Umweltverträglichkeit der Planung wurde in zahlreichen Gutachten detailliert untersucht (Geräusche, Luft- und Geruchsimmissionen, Wasserschwaden, Verkehr, Mikroklima, Artenschutz).
Planungsziel: Im Flächennutzungsplan wird der Bereich der bestehenden Papierfabrik in Aalen-Neukochen gemäß § 5 (1) Satz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan-Entwurf als "Weißer Fleck" (nur Kartengrundlage) dargestellt. Hier gelten bisher die Darstellungen des seit 1983 wirksamen Flächennutzungsplans. Das gültige Planungsrecht bietet somit keine zeitgemäße Rechtsgrundlage, auf deren Basis eine dem Standort angemessene und stadtentwicklungspolitisch verträgliche Nachfolgenutzung gesichert werden kann. Des Weiteren enthält der Flächennutzungsplan Kennzeichnungen und Darstellungen, die mit den heutigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde nicht mehr zu vereinbaren sind. So ist beispielsweise der renaturierte Kocherverlauf nicht dargestellt. Dem Entwicklungsgebot kann demnach nicht hinreichend Rechnung getragen werden, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans im Teilgebiet „Breitwiesen-Neukochen“ planungsrechtlich erforderlich ist.
Planungsstand: Die Inhalte der Flächennutzungsplan-Anpassung sind auf das Bebauungsplan-Verfahren Plan Nr. 47-02/02 abgestimmt (Aufstellungsbeschluss vom 02.10.2014). Im Gemeinsamen Ausschuss am 04.11.2014 wurde die parallele Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege geleitet. Seit Ende 2015 wurden verschiedene Beteiligungsverfahren durchgeführt, vom 03.05. bis 15.06.2018 fand die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes und die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 54. FNP-Änderung statt. Nur bei wenigen Punkten wird in den Stellungnahmen direkt auf den Flächennutzungsplan eingegangen. Der Vorschlag, das Industriegebiet weiter weg von Unterkochen in Richtung Triumphstadt zu verschieben, kann nicht berücksichtigt werden. Während eine dritte Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes erforderlich ist, haben die Änderungen des Bebauungsplans keine Relevanz für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die zugehörige Flächennutzungsplanänderung bleibt daher ohne Änderungen. Mit dem nun anstehenden Feststellungsbeschluss kann das Flächennutzungsplanverfahren zum Abschluss gebracht und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Folgende Verfahrensschritte stehen an: Das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ist in der Liste vom 28.08.2018 enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB muss der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die eingegangenen Stellungnahmen prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Die 54. FNP-Änderung ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen einstimmig folgenden Beschluss:
1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen vom 28.08.2018 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
2. Die 54. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ in der Stadt Aalen bestehend aus dem Plan und der Begründung sowie dem Umweltbericht (gefertigt durch PCU Partnerschaft am 24.08.2018, im Auftrag der Stadt Aalen) werden gebilligt.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Kocherburgschule Unterkochen Baubeschluss über die Generalsanierung des Gebäudeteils B (ehem. Realschule) als 3. Bauabschnitt.
Im Juli 2018 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, dass die Generalsanierungsmaßnahmen im Gebäudeteil B (ehemalige Realschule) der Kocherburgschule fortgeführt werden sollen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird dann die Grundschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2020/2021 in den Gebäudekomplex „Kocherburgschule“ integriert werden.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Das Material- und Farbkonzept vom bereits sanierten Gebäudeteil A wird fortgeführt. In enger Abstimmung mit der Schulleitung wurde zusammen mit dem bis zur Leistungsphase 3 beauftragten Planungsteam ein Sanierungskonzept entwickelt. Die Baumaßnahmen werden analog zu den bisherigen Sanierungsarbeiten größtenteils während des laufenden Schulbetriebs ausgeführt. Aufgrund der hohen Kooperationsbereitschaft der Schule und der guten Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Planern und Nutzern ist es möglich, dass zum einen durch die Baumaßnahmen der Schulbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und zum anderen während der Bauzeit keine Räumlichkeiten ausgelagert bzw. angemietet werden müssen.
Die Gesamtkosten für diesen dritten Bauabschnitt wurden vom Planungsbüro IP21 einschließlich der Baunebenkosten mit 5,05 Mio. Euro brutto berechnet. Die Stadt Aalen erhält für diese Maßnahme einen Zuschuss aus der Schulbausanierungsförderung des Bundes in Höhe von knapp 1,1 Mio. Euro. Für „nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ stellt das Land Baden-Württemberg aus dem Programm „Klima+“ eine zusätzliche Fördermöglichkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden in Aussicht. Voraussetzung ist die Einhaltung von vorgegebenen Energiestandards. Im Zuge der weiteren Planung wird überprüft, ob diese Energiestandards erreicht werden und somit weitere ca. 200.000 Euro Fördermittel generiert werden können. Die Außenanlagen und die Zugangssituation, insbesondere der Bereich westlich der Schulgebäude, werden bis zur Integration der Grundschule ebenfalls umstrukturiert und saniert. Das Grünflächen- und Umweltamt wird im Jahr 2019 mit den Planungen beginnen, es folgt ein separater Baubeschluss.
Nach Fertigstellung dieses dritten und letzten Bauabschnitts ist die Kocherburgschule auf dem aktuellen Stand der Technik und erhält sowohl innen als auch außen ein frisches und modernes Erscheinungsbild. Durch die energetischen Sanierungsmaßnahmen wird eine Energieeinsparung von ca.40% des derzeitigen Energieverbrauches prognostiziert. Der Gebäudeteil A ist für die alleinige Unterbringung der Grundschule vorgesehen, während die Schüler der Gemeinschaftsschule den Gebäudeteil B nutzen werden. Es wird noch eine Informationsveranstaltung für die Eltern stattfinden.
Die Umsetzung des 3. Bauabschnittes ist zeitlich wie folgt geplant:
Genehmigungsplanung: bis Dezember 2018
Ausführungsplanung und Ausschreibung: Dezember 2018 bis August 2019
Ausführung: März 2019 bis Juli 2020
Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Baubeschluss über die Generalsanierung des Gebäudeteils B (ehemalige Realschule) der Kocherburgschule als 3. Bauabschnitt mit einem Kostenvolumen von 5,05 Mio. Euro zu fassen.
Feststellung der Belegungspläne 2018/2019 für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen im Stadtbezirk Unterkochen
Nach der Benützungsordnung für die Turn-, Sport- und Festhallen der Stadt Aalen vom 01.09.2015 stehen diese Einrichtungen montags bis freitags von 7.45 Uhr bis 17.00 Uhr in der Regel den örtlichen Schulen zur Verfügung. Die Stundenpläne der Kocherburgschule werden durch das Bezirksamt rechtzeitig jeweils auf Schuljahresbeginn angefordert. Auf Grund dieser Angaben werden die Belegungspläne entsprechend erstellt. Betroffene Vereine wurden durch das Bezirksamt Unterkochen über Änderungen der neuen Belegungspläne informiert und um Überprüfung bzw. Mitteilung von Änderungswünschen gebeten. Änderungen haben sich gegenüber den Belegungsplänen 2017/2018 insoweit ergeben, dass eine Absprache zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Aalen und der Kocherburgschule getroffen wurde, die Sporthalle und Festhalle Unterkochen grundsätzlich montags die ersten zwei Stunden nicht zu belegen. Dies ist darin begründet, dass montags nach den Veranstaltungen noch zwei Schulstunden für den Abbau bzw. die Reinigung benötigt werden.
Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte den Belegungsplänen 2018/2019 für den Übungsbetrieb der Kocherburgschule und der Vereine in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen in Aalen-Unterkochen einstimmig zu und ermächtigte das Bezirksamt Unterkochen, eventuelle Ergänzungen und Änderungen der Schule und der Vereine vorzunehmen.
Bekanntgaben und Anfragen
An die Verkehrsschau werden folgende Themen zur Überprüfung weitergeleitet:
(Text: Kerstin Renner)