Kindererziehungszeiten, Bescheinigung
Auf Anforderung des Rentenversicherungsträgers kann die Meldebehörde die Meldezeiten der Kinder und des erziehenden Elternteils für die eventuelle Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bescheinigen.
Zur Beantragung der Bescheinigung muss das Anforderungsschreiben des gesetzlichen Rententrägers und ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
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Rathaus Unterkochen
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Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
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