Ummeldung (Umzug innerhalb von Aalen)
Für alle melderechtlichen Vorgänge sind neben dem Bürgeramt auch die ortansässigen Außenstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zuständig.
 
Meldepflicht:
Wenn Sie innerhalb von Aalen umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei uns innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Bezug der Wohnung melden.
 
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. 
Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z. B. bei Kleinkindern), muss die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original vorgelegt werden.
Bei Drittstaatlern muss zusätzlich der eAT (ggf. mit Zusatzblatt) bzw. der Reiseausweis für Ausländer vorgelegt werden.
Hinweis: Beim Personalausweis, eAT und Reiseausweis wird die Anschrift geändert. Beim deutschen Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen. - Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle anzumeldenden Personen. Der Vordruck zur Wohnungsgeberbestätigung steht als Download zur Verfügung.
 
Unsere Anschrift
    Rathaus Unterkochen
    Rathausplatz 9
    73432 Aalen-Unterkochen  
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr 
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr 
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr 
Donnerstag 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr 
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Weitere Informationen