Wohnsitzerklärungen
Wohnsitzerklärungen werden immer am (neuen) Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn Sie z.B. hier in Aalen Ihren Nebenwohnsitz haben und dieser zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll oder der bisherige auswärtige Hauptwohnsitz aufgegeben wird, müssen Sie zur Wohnsitzerklärung persönlich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle vorsprechen. Nach der Erklärung und Eintragung im Melderegister werden die Ausweisdokumente entsprechend geändert.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokumente
Unsere Anschrift
Rathaus Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
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