Bebauungsplan / Satzung über örtliche Bauvorschriften / Öffentliche Auslegung

Kreuzungsbereich Heidenheimer und Ebnater Straße

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Kreuzungsbereich Heidenheimer und Ebnater Straße“ in den Planbereichen
43-01, 43-02, 44-01, 44-02 und 45-01 in Aalen-Unterkochen, Plan Nr. 43-02/1 vom 22. März 2021 (Büro LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen / Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), Be-gründung vom 22. März 2021 (Büro LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 43-02/1

(© Stadt Aalen)

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 die Entwürfe des oben genannten Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 22.03.2021, Büro LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen) sowie die Begründung (Stand 22.03.2021, Büro LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen) für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 43-02/1, gebilligt.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind Grundlage für die Planfassung für die 1. Auslegung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07.05.2015 im Westen, Norden, Osten und Süden ab.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 529/8 (Heidenheimer Straße), 529/11, 529/13, 532, 532/4, 532/5 (Heidenheimer Straße), 539, 730/1 (Königsberger Straße), 731, 731/1, 731/3, 731/4, 731/6, 732, 733/3, 747/8 (Glockenweg) und 802/3 (Ebnater Straße). Die gesamte Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,65 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist im Abgrenzungsplan dargestellt.

 

Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 43-02/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 43-02/1 überlagert werden:

    • Bebauungsplan „Steinschelle", Plan Nr. XLIV (in Kraft seit: 06.07.1951)
    • Bebauungsplan „Kirchberg-Südhang", Plan Nr. XLIII-02 (in Kraft seit: 18.01.1958).

 

Das Plangebiet liegt südlich des Zentrums von Unterkochen im Bereich des bedeutenden Verkehrsknotens der Landesstraße L 1084 und der Kreisstraße K 3332 an der Einmündung der Ebnater Straße in die Heidenheimer Straße. Es liegt ungefähr 500 m südlich des Rathauses und betrifft den genannten Kreuzungsbereich mit den angrenzenden Bereichen der Königsberger Straße und dem Glockenweg. In Nord-Süd-Richtung erstreckt sich das Gebiet vom Gebäude Heidenheimer Straße 31 bis zum Gebäude Heidenheimer Straße 44, die Ebnater Straße bis etwa zur Bebauung an der Straße „Im Kronengarten" sowie die Königsberger Straße bis zum Gebäude 4.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Umbau des Kreuzungsbereiches Heidenheimer- und Ebnater Straße, unter dem Aspekt einer stadtgestalterischen städtebaulich geordneten Entwicklung dieses Bereiches.

Die Umgestaltung zum Kreisverkehr hat folgende Ziele:

    • Verbesserungen bei den Verkehrsabläufen durch größere Sicherheit sowie Erhöhung der Leistungsfähigkeit und des Verkehrsflusses
    • Schaffung von sicheren Querungshilfen für Radfahrer und Fußgänger
    • Schaffung der Barrierefreiheit aller Übergänge
    • Verbesserungen und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch Neugestaltung der Bushaltestellen
    • Gestaltung eines attraktiven Ortseinganges mit guter Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes und der angrenzenden Grünflächen, auch unter Berücksichtigung des Blickes hoch zum Kirchberg.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan sind in der Zeit vom 10. Juni 2021 bis 9. Juli 2021, je einschließlich, im Rathaus in 73430 Aalen, Marktplatz 30, während der üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Außerhalb der Öffnungszeiten können andere Termine vereinbart werden, Telefon: 07361 52-1511 oder per E-Mail stadtplanungsamt@aalen.de. Auskünfte werden bei Bedarf auf Nachfrage durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamt gegeben.

 

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen auch beim Bezirksamt in Aalen-Unterkochen eingesehen werden.

 

Als Informationsgrundlage sind die Unterlagen parallel auch im Internet unter „www.aalen.de > Entwickeln > Bauen > Bauleitplanung" oder über die Adresse www.aalen.de/planungsbeteiligung abrufbar. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 4 BauGB nur im Stadtplanungsamt und im Internet vorgenommen wird. Auskünfte werden dort gegeben.

 

Zu den Planentwürfen werden zu folgenden Themen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

    • Geotechnik, Boden, Grundwasser, Geotopschutz (Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
    • Lärmimmissionen (LRA Ostalbkreis)
    • Landwirtschaftliche Flächen (LRA Ostalbkreis)
    • Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz (LRA Ostalbkreis)
    • Kulturdenkmale (Regierungspräsidium Stuttgart, Denkmalpflege)

 

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Teil der Auslegung:

Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern

    • Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume; biologische Vielfalt
    • Boden
    • Wasser
    • Luft
    • Klima
    • Landschaftsbild und Erholung
    • Mensch und seine Gesundheit
    • Kultur- und Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den o.g. Schutzgütern

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Visualökologie Esslingen, 04.01.2021)

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch (stadtplanungsamt@aalen.de) oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30, 73430 Aalen) oder über das im Internet unter www.aalen.de/-planungsbeteiligung eingerichtete Kontaktformular abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 

Aalen, 21. Mai 2021

Bürgermeisteramt Aalen

 

Steidle

Erster Bürgermeister

© Stadt Aalen, 02.06.2021