Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 25.03.2019

Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)

Anwesend von der Stadtverwaltung: Wolfgang Steidle, Wolfgang Balle, Michael Felgenhauer, Robert Jenewein, Kai Niedziella, Kerstin Renner, Andreas Steidel, Ingrid Stoll-Haderer

Beginn: 17:37 Uhr, Ende: 21:12 Uhr

 

 

 

Die Flächennutzungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der strategischen und langfristigen Entwicklung einer Kommune. Dabei geht es um nicht weniger als die Entscheidung, an welcher Stelle bauliche Entwicklungen, verkehrliche Maßnahmen oder landschaftliche Planungen in Zukunft umgesetzt werden. Zentrale Aufgabenstellung ist es, die für die Stadtentwicklung notwendigen Bauflächen in allen Ortsteilen zu sichern, denn Wohnraumversorgung und Arbeitsplatzangebote sind wesentliche Elemente der gesellschaftlichen Grundversorgung. In der Flächennutzungsplanung muss dabei auch immer der Blick auf die landschaftsräumlichen, ökologisch und klimatischen Verhältnisse geworfen werden. Der in den FNP integrierte Fachplan „Landschaftsplan" befindet sich daher in paralleler Bearbeitung. Nachdem in den letzten vier Jahren die Grundlagenerarbeitung des FNP 2030 erfolgt ist, soll nun im nächsten Beratungsschritt die Flächenkulisse für Wohnen und Gewerbe abgestimmt und beschlossen werden.

Aufgrund der vorgeschriebenen Bedarfsberechnung für künftige Wohnbauflächen sowie mehrerer Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Gesamtfortschreibung FNP 2030 wurde die Bauflächenkulisse nach dem Aufstellungsbeschluss um ca. 1/3 reduziert. Besonders kritische Potenziale wurden gestrichen oder verkleinert. Die vorliegende Flächenkulisse besteht sowohl aus Potenzialflächen des wirksamen FNP 2002/2006 als auch aus neuen, bislang nicht enthaltenen Potenzialflächen.

Dennoch stehen in jedem Ortsteil weiterhin ausreichend Flächenreserven für die weitere Entwicklung zur Verfügung. Vorrangig sollen geplante Bauflächen in der Nähe bestehender Infrastrukturen vorgesehen werden, um kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit sicherzustellen. In kleinen Siedlungseinheiten ist die Balance zwischen Landschaft und Siedlungsfläche besonders empfindlich. Um eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, ist es daher planerisches Ziel, nicht in jedem kleineren Weiler Potenzialflächen zu ermöglichen. Hier sind in besonderem Maße die Chancen der Innenentwicklung zu beachten. Die Entscheidung für oder gegen eine Potenzialfläche ist unter sorgfältiger Abwägung der aufgeführten unterschiedlichen Belange zu fällen. Die Flächen wurden anhand der Kriterien Siedlungsentwicklung, Verkehrsanbindung, Bildung und Sport, Immissionen und Aussicht, Ökologie / Landschaft sowie Stadtklima bewertet, diese Bewertung war Grundlage für die Aufnahme der untersuchten Flächen in den FNP. Zur Erfüllung der Vorgaben des Regierungspräsidiums ist eine gewisse Verdichtung in der Bauweise erforderlich.

 

Im Ortsteil Unterkochen wurden im Vergleich zur Flächenkulisse beim Aufstellungsbeschluss zwei Wohnbaupotenziale verkleinert und ein Wohnbaupotenzial gestrichen. So stehen nun ca. 11,8 ha Wohn- und Mischbaupotenziale zum Beschluss, im vorigen Schritt wurden ca. 15,3 ha untersucht. Konkret entfallen ist das Wohnbaupotenzial UK5 Am Viehtrieb (Biotopverbund, starke Beeinträchtigung des Landschaftsbilds). Das Wohnbaupotenzial UK6 Kellersteige wurde auf eine Häuserzeile entlang der bestehenden Straße von ca. 1,3 ha auf knapp 0,2 ha deutlich reduziert (für ca. 12 Einwohner / ca. 5 Wohneinheiten). Im Bereich Ober Geheuertal wurde das Wohnbaupotenzial UK4 von ca. 5,0 ha aus klimatischen und landwirtschaftlichen Gründen, aber auch im Hinblick auf den Naturschutz auf ca. 3,3 ha reduziert (für ca. 200 Einwohner / ca. 90 Wohneinheiten). Enthalten sind die Wohnbaupotentiale UK1 Pfromäcker / Brand mit 5,6 ha (für ca. 170 Einwohner / ca. 70 Wohneinheiten), UK 2 Steinschelle-Süd mit 1, 9 ha (für ca. 95 Einwohner / ca. 40 Wohneinheiten), UK 3 Hungerbühl-Ost mit 0,9 ha (für ca. 45 Einwohner / ca. 20 Wohneinheiten). Für die gewerbliche Entwicklung sind die Flächen G11 RUD-Süd mit 1,0 ha für die Erweiterung der bestehenden Firma sowie G 13 Langerthalde-Samental mit 4,0 ha für Betriebsverlagerungen und Erweiterungen bestehender Betriebe vorgesehen.

 

In Folge der geschilderten Änderungen werden insgesamt für die Bauflächenkulisse der Stadt Aalen ca. 89,4 ha Wohnbaupotenzial vorgeschlagen. Bei hälftiger Anrechnung der Mischbaupotenziale ergibt sich nach jetzigem Kenntnisstand ein gesamtstädtisches Wohnbaupotenzial von ca. 96,9 ha. Die geplanten Gewerbebauflächen summieren sich insgesamt auf ca. 62,4 ha im Stadtgebiet Aalen.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Bauflächenkulisse wird die abschließende Bearbeitung des FNP-Entwurfs gemeinsam mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen sowie dem von den beiden Kommunen beauftragten Büro Stadtlandingenieure erfolgen. Parallel werden der Landschaftsplan und der Umweltbericht weiter bearbeitet. Anschließend folgen die geplante Auslegung des FNP-Entwurfs der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen sowie als wesentlicher Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der FNP-Entwurf enthält die eingangs bereits ausschnittsweise angesprochenen Inhalte sowie eine an zahlreichen Stellen angepasste Bestandsdarstellung. Sofern keine weiteren Änderungen aufgrund eingehender Stellungnahmen erforderlich sind, kann anschließend der Feststellungsbeschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefasst werden und im Anschluss daran die Genehmigung durch das Regierungspräsidium erfolgen.

 

Im Gremium wurde es positiv bewertet, dass die Vorschläge des Ortschaftsrates zum Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich viele Flächen im Privatbesitz befinden. Durch die überproportionale Berücksichtigung eines Stadtbezirks bei der Bauflächenkulisse werden sich Auswirkungen auf den Verkehr in Unterkochen ergeben.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die vorliegende Bauflächenkulisse für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) zu beschließen.

 

 

 

 

Mit der Werbesatzung soll ein Instrument zur besseren Regelung und Steuerung von Werbeanlagen geschaffen werden. Durch die Satzung soll ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Stadtgestaltung erreicht werden. An Hand einer Bestandsaufnahme haben sich für die Stadt Aalen empfindliche Bereiche ergeben und stark von Werbung betroffene Straßenzüge herauskristallisiert, für die dringender Handlungsbedarf besteht. Insbesondere an Durchgangsstraßen soll Fremdwerbung eingeschränkt werden. In Unterkochen ist dabei vor allem die Aalener Straße betroffen.

Der Geltungsbereich der Werbesatzung gliedert sich in drei Zonen, für die eine Kombination aus Ausschlusskriterien und Regelungen zu Art und Maß vorgesehen ist. Je nach Zone werden differenzierte Regelungen getroffen. Die Begründung stützt sich auf die gültige Gestaltungssatzung und die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt. Das Verfahren für eine Werbesatzung ist vergleichbar mit dem Verfahren für einen Bebauungsplan.

 

Der Ortschaftsrat erteilte für das Verfahren seine Zustimmung.

 

Vergabe der Elektroarbeiten

 

Der Ortschaftasrat Unterkochen stimmte der Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Elektro Jerg, Aalen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.02.2019 mit einer Auftragssumme von 624.219,53 € inkl. 19% MWSt. zu.

 

Investitionskostenzuschuss für den FV 08 Unterkochen e. V. zur Erstellung von Parkplätzen beim Häselbachstadion Unterkochen

 

Der FV 08 Unterkochen e. V ist an die Stadt Aalen mit dem Wunsch herangetreten, einen Parkplatz gegenüber des Häselbachstadions anzulegen. Die verkehrliche Situation beim Häselbachstadion ist bekannt, insbesondere dass bei sportlichen Veranstaltungen Parkplatznot herrscht und auch der Durchgangsverkehr erschwert wird. In der Zwischenzeit hat der FV 08 Unterkochen e. V ein Grundstück gegenüber des Häselbachstadions für die Dauer von 20 Jahren angepachtet. In diesem Pachtvertrag wurde dem FV 08 Unterkochen e. V das Recht eingeräumt, auf dieser Fläche Parkplätze anzulegen. In Pachtvertrag ist auch festgelegt, dass der FV 08 Unterkochen e.V. zukünftig die Unterhaltung der Parkplätze als auch die Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht) übernehmen wird. Außerdem besteht auch eine Rückbauverpflichtung auf Kosten des Vereins nach Ablauf des Pachtvertrages. Der Verein hat für die Erstellung der Parkplätze ein Angebot eingeholt. Demnach belaufen sich die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes auf rund 56.000 Euro. Der Verein wird entsprechende Eigenleistungen erbringen. Jedoch stellt dies für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Daher hat der FV 08 Unterkochen e. V einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 40.000 Euro für die Anlegung des Parkplatzes im Häselbach gestellt. Eine Anwendung der Sportförderrichtlinien scheidet in diesem Fall aus, da es sich beim Häselbachstadion um ein städtisches und kein vereinseigenes Stadion handelt. Insofern handelt es sich bei dieser Bezuschussung um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Aalen. Die städtischen Ämter werden dieses Bauvorhaben des FV 08 Unterkochen e. V beratend begleiten, insbesondere bei der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme für die Erstellung dieser Parkplätze.

 

Im Ortschaftsrat wurde auf die erschwerte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge in Richtung Glashütte durch parkende Fahrzeuge am Häselbachstadion hingewiesen. Nach Fertigstellung der Parkplätze soll sichergestellt werden, dass nicht mehr entlang der dortigen Straße geparkt wird, hier ist der städtische Ordnungsdienst gefordert.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats folgenden Beschluss:

 

 

 

Eine saubere Stadt und eine abfallfreie Landschaft sind ein Stück Lebensqualität. Leider wird dieser Grundgedanke mehr denn je durch gleichgültige und gedankenlose Mitmenschen beeinträchtigt, die ihren Müll achtlos wegwerfen und damit unsere Straßen und Landschaften verschandeln. Der städtische Bauhof benötigt jährlich ca. 2500 Personalstunden zur Beseitigung der wilden Müllablagerungen. Daraus ergibt sich ein Mittelaufwand von jährlich ca. 130.000 Euro (Personalstunden, Fahrzeuge und Gerätschaften sowie Entsorgung). Gestecktes Ziel muss sein, alle rechtlichen und präventiven Möglichkeiten zu ergreifen, damit Aalen eine saubere Stadt bleiben kann.

Zeitnah sollen zwei Teilzeitbeschäftigte als Müllsheriffs eingestellt werden, die über Fachkenntnisse in der Ermittlungsarbeit und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verfügen. Sie werden bei der Bußgeldstelle angesiedelt und mit folgenden Aufgabenschwerpunkten betraut:

 

Nach wie vor wird ein großer Handlungsbedarf bei der Vermüllung von städtischen Spielplätzen und Grünflächen sowie bei den Glascontainerstandorten gesehen. Auch das zu frühe Herausstellen von Gelben Säcken und Bioabfalltüten sorgt für Probleme, vor allem bei stürmischer Witterung. Hinzu kommt, dass falsch befüllte Gelbe Säcke von der GOA nicht mitgenommen werden und dann vom städtischen Bauhof entsorgt werden müssen. Dies sorgt für großen Frust bei den Mitarbeitern. Zur Vermeidung von Einweg- und sonstigem Take-Away-Müll müssen neue Überlegungen angestellt werden.

 

Der Ortschaftsrat war sich einig, dass mit allen Mitteln gegen illegale Müllentsorgungen vorgegangen werden muss und die Verursacher in die Pflicht zu nehmen sind. Die Höhe der Bulgelder sollte merklich angehoben werden, damit sie eine abschreckende Wirkung entfalten. Generell sollte man sich Gedanken über das Abfallgebührensystem machen. Vor allem die Glascontainerstandorte sowie die Heidenheimer Straße sind in Unterkochen von wilden Müllablagerungen betroffen, aber auch die Parkbuchten an der Bundesstraße. Angeregt wurde, an den Glascontainern die Telefonnummern des Entsorgungsunternehmens anzubringen, damit die Leerung überfüllter Container schnellstmöglichst veranlasst werden kann.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte der Vorgehensweise und den ersten Schritten zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen einstimmig zu.

 

 

 

 

 

 

    • Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) - Beschluss der Bauflächenkulisse
    • Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen

     

     

     

     

      • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
      • 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB für eine Satzung über örtliche Bau-vorschriften (Werbesatzung) gem. § 74 Abs. 1, 5 und 6 der LBO für Baden-Württemberg i.V. mit § 1 (3) 2 und (8), § 4 (2), § 9 (7) und § 13 BauGB und i. V. mit § 4 GemO

     

     

     

    Für die neue Feuerwache der Feuerwehrabteilung Unterkochen gab es bislang zwei mögliche Standorte; den seitherigen Standort an der Heidenheimer Straße und einen Standort an der Aalener Straße im Bereich des MSC-Gebäudes. Der bisherige Standort Heidenheimer Straße 40 verfügt über eine gute Verkehrsanbindung an die B19 und die Ebnater Steige, die Erreichbarkeit für die bei der Firma RUD und in Oberkochen beschäftigten Einsatzkräfte hinsichtlich der Tagesverfügbarkeit ist ebenfalls aufgrund der räumlichen Nähe gut. Nachteil dieses Standorts ist die Grundstücksgröße, die keinen Platz für Erweiterungsmöglichkeiten bietet, die Abhängigkeit von der angedachten Kreisverkehrsbaumaßnahme, die hohen Abbruchkosten und das Erfordernis eines Interimsstandorts, der mit geschätzten 400.000 € zu Buche schlagen würde.

    Der Standort des jetzigen MSC-Geländes an der Aalener Straße hat eine wesentlich größere Fläche, der Abbruch des Bestandsgebäudes ist weniger aufwändig, es ist keine kostenintensive Interimslösung als provisorischer Standort während der Bauzeit erforderlich. Kritisch gesehen werden die längere Fahrtzeit von ca. 1 Minute für die Einsatzkräfte der Firma RUD und aus Oberkochen bezüglich der Tagesverfügbarkeit sowie die anstehende Sanierung der Aalener Straße und die Bahnübergangssituation Wöhr.

    Der Ausschuss der Feuerwehrabteilung Unterkochen hatte sich einstimmig für den Standort auf dem MSC-Gelände an der Aalener Straße ausgesprochen. Der Ortschaftsrat Unterkochen plädierte ebenfalls einvernehmlich für diesen Standort und fasste einstimmig folgenden Beschluss:

     

    Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau der Feuerwache Aalen-Unterkochen auf dem MSC-Gelände an der Aalener Straße zu schaffen.

    Folgende Rahmenbedingungen sind im Zusammenhang mit der Gesamtplanung des Neubaus der Feuerwache Aalen-Unterkochen zu berücksichtigen:

    • Ertüchtigung des Bahnübergangs Wöhr zur Vermeidung von Rückstausituationen ins angrenzende Gewerbegebiet bei geschlossener Bahnschranke

    • Parkplatzsituation an der Aalener Straße – Erhalt der bereits vorhandenen Stellplätze

    • Anschluss des Gewerbegebiets Wöhr / Knöcklingstraße an die Färberstraße

     

     

     

     

    Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

     

     

     

    Vergabe verschiedener Gewerke

     

    Der Ortschaftsrat Unterkochen vergab folgende Gewerke:

     

    Die Sanitärarbeiten an die Firma Müllmaier, Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 26.02.2019 mit einer Auftragssumme von 157.120,31 € inkl. 19% MWSt.

    Die Heizungsarbeiten an die Firma Müllmaier, Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 26.02.2019 mit einer Auftragssumme von 169.400,81 € inkl. 19% MWSt.

    Die Lüftungsarbeiten an die Firma ESW, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 26.02.2019 mit einer Auftragssumme von 116.164,68 € inkl. 19% MWSt.

    Die Rückbauarbeiten an die C&S Umwelttechnik, Wesel zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.02.2019 mit einer Auftragssumme von 105.597,89 € inkl. 19% MWSt.

    Die Sockeldämmarbeiten an die Firma GBA, Aalen-Wasseralfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.02.2019 mit einer Auftragssumme von 91.819,01€ inkl. 19% MWSt.

    Die naturwissenschaftliche Fachraumeinrichtung an die Firma Hohenloher Spezialmöbelwerk, Öhringen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.02.2019 mit einer Auftragssumme von 162.373,06 € inkl. 19% MWSt.

     

     

     

      • Standort der neuen Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Unterkochen
      • Grundsatzbeschluss zum Kreisverkehr im Zuge der künftigen B29a - TOU Unterkochen
      • Kocherburgschule - 3. BA: Sanierung Gebäude B
      • Kocherburgschule - 3. BA: Sanierung Gebäude B

     

     

      • Der FV 08 Unterkochen e. V. erhält für die Erstellung von Parkplätzen beim Häselbachstadion Unterkochen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 40.000 Euro.

     

     

      • Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Freiwilligkeitsleistung erfolgt über die Investitionsnummer I600021 „Erstellung und Umgestaltung von Parkplätzen", vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019.

     

     

      • Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

      • Ermittlung und Verfolgung von Müllsündern.
      • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich.
      • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen bei schwerwiegenden Umweltdelikten.
      • Präventive Information der Bürgerschaft (konkrete Bürgeransprache über Formen und Regeln der Müllentsorgung bis hin zur mündlichen Verwarnung in Form von gelben und roten Karten).
      • Erarbeitung eines Pilotprojekts zur Auslobung einer Belohnung für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung bei wilden Müllablagerungen.
      • Rechtliche und technische Prüfung einer kurzzeitigen Foto- und Videobeobachtung zur Täterüberführung in schwerwiegenden Fällen sowie Überführung von Wiederholungstätern im Rahmen weiterer gezielter Ermittlungen.
      • Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Kontrolle und Strafe mit zunehmender Schärfe – hierzu gehört insbesondere eine Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung, mit der Erhöhung der max. Geldbuße von 1.000 auf 5.000 Euro.
      • Veränderung der bisherigen Praxis über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich – volle Ausschöpfung des Bußgeldrahmens insbesondere bei Wiederholungstätern.

     

     

      • Bekanntgaben und Anfragen

     

     

      • Im Rahmen des Artenschutzkonzepts der Stadt Aalen werden in Unterkochen an verschiedenen Stellen Blühstreifen angelegt.

     

     

      • Anfang März zählte der Stadtbezirk Unterkochen 5.109 Einwohner.

     

     

      • Die Bushaltestellen in der Breslauer Straße, der Wöhrstraße und der Waldhäuser Straße werden in den nächsten Wochen barrierefrei ausgebaut.

(Text: Kerstin Renner)

© Stadt Aalen, 29.03.2019