Beschlüsse der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 19. April 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem
 

Bericht Schättere-Trasse

6721/006

Information

 

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrats Unterkochen nahmen von

dem Bericht Schättere-Trasse Kenntnis.

 

 

 

Antrag des Ortschaftsrats Unterkochen an die Stadtverwaltung Aalen

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrats Unterkochen fassten mit 13-Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

 

Antrag des Ortschaftsrats Unterkochen an die Stadtverwaltung Aalen

 

Die Stadtverwaltung Aalen setzt sich für einen Planungsstopp der Ausbaupläne L1084 Ebnater Straße ein.

 

Begründung

Der Ortschaftsrat Unterkochen hält die politisch beschlossene Straßenplanung der L1084 Ebnater Straße aus dem Jahr 2009 für überholt und spricht sich gegen den Ausbau der Ebnater Straße in Form der „Trog-Lösung" mit anschließendem 3-spurigen Ausbau Richtung Ebnat aus.

 

Die Stadtverwaltung Aalen beauftragt eine Machbarkeitsstudie für den Albaufstieg über die sogenannte „Pulverturmtrasse“.

 

Die Stadtverwaltung berichtet über den Stand der Prüfungen der alternativen Streckenführungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

 

Begründung

Die unter 2. genannte Verkehrsführung würde für die Raumschaft Aalen, Oberkochen und Königsbronn zu einer Verteilung der Verkehrsströme führen und würde zu einer spürbaren Verkehrsentlastung der Ebnater Straße beitragen.

 

Die Suche nach alternativen möglichen Streckenführungen für den Albaufstieg, die eine Ortsumfahrung von Unterkochen darstellen könnten, muss wegen der erheblichen Verkehrsbelastung der Unterkochener Bürger*innen ebenfalls weiterverfolgt werden.

 

Die Stadtverwaltung Aalen prüft schnellstmöglich, welche Lärmschutzmaßnahmen die Lebensqualität der Anwohner der Ebnater und Heidenheimer Straße verbessern können.

 

Die Stadtverwaltung Aalen wirkt mit aller Kraft darauf hin, dass im Rahmen des Mobilitätspakts Aalen-Heidenheim zeitnah unterschiedliche, die L1084 entlastende Maßnahmen angegangen werden.

 

Begründung

Wegen der hohen Verkehrsbelastung der Unterkochener Bürger*innen entlang der B19 und L1084, ist kurzfristig eine Verkehrsreduzierung über Mobilitätspaktmaßnahmen wie z.B. die Verbesserung des ÖPNV, eine Mobilitäts-App oder ein Werksbusverkehr herbeizuführen.

 

Bebauungsplan "Kreuzungsbereich Heidenheimer und Ebnater Straße" in den Planbereichen 43-01, 43-02, 44-01, 44-02 und 45-01, Plan Nr. 43-02/1 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 43-02/1
1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrats Unterkochen empfahlen dem Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 22.03.2021, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (22.03.2021, Büro LK+P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. C) sind Grundlagen für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07.05.2015 im Westen, Norden, Osten und Süden ab.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur).
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 43-02/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 43-02/1 überlagert werden:
    • Bebauungsplan „Steinschelle“, Plan Nr. XLIV, (in Kraft seit: 06.07.1951)
    • Bebauungsplan „Kirchberg-Südhang“, Plan Nr. XLIII-02 (in Kraft: 18.01.1958)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6121/010

Vorberatung

 

 

 

 

 

© Stadt Aalen, 23.04.2021