Beschlüsse der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 21. November 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1

Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan 2030 - Gesamtverfahren, aktueller Stand, Inhalte der vorbereitenden Bauleitplanung und insbesondere neue Bauflächenkulisse

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste mit  11 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss:

Die Fläche UK 1 (Pfromäcker/Brand) soll oberhalb des Himmlinger Weges aus dem Flächenpotential der Flächennutzungsplanfortschreibung herausgenommen werden.

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste mit  12 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgenden Beschluss:

Die Fläche UK 6 (Kellersteige) soll komplett aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.

6122/013

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den folgenden Beschluss mit den beschlossenen Ergänzungen zu fassen: 

 

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des Flächenutzungsplans (FNP 2030) zur Kenntnis. Die vorliegende Bauflächenkulisse für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen und soll in den nächsten Verfahrensschritt der Auslegung eingestellt werden.

  • Die Fläche UK 1 (Pfromäcker/Brand) soll oberhalb des Himmlinger Weges aus dem Flächenpotential der Flächennutzungsplanfortschreibung herausgenommen werden.
  • Die Fläche UK 6 (Kellersteige) soll komplett aus der Flächennutzungsplanfortschreibung herausgenommen werden.

 

2

Landschaftsplan im Zuge der FNP-Gesamtfortschreibung 2030 - Zielsetzungen, Inhalte und Verfahren

6722/009

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Landschaftsplans Aalen im Zuge der Gesamtfortschreibung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen (VG-Aalen) zu billigen.

 

3

Änderung Friedhofsordnung (FHO) durch Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber

6722/017

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung zu beschließen und somit der Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber zuzustimmen.

 

4

Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Aalen

6722/020

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen: 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen der Stadtwerke zum Thema Trinkwasserbrunnen zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zur Standortfindung zu. Die Umsetzung der Trinkwasserbrunnen sowie Betrieb und Unterhaltung werden durch die Stadtwerke Aalen GmbH erfolgen. Die erforderlichen Mittel für die Investition und der Unterhalt der Trinkwasserbrunnen werden im städtischen Haushalt bereitgestellt.

 

5

Finanzielle Zuwendungen von Betreibern für erneuerbare Energien an die Gemeinde gem. § 6 EEG - Regelung in Aalen

6722/023-1

Vorberatung

 

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen: 

Der Gemeinderat beschließt, dass Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen entsprechend § 6 EEG eine Zuwendung an die Stadt Aalen entrichten.

Die Stadt Aalen verlangt für den Abschluss der Vereinbarungen von den Betreibern von Freiflächenanlagen ein Konzept, dass den fachlichen Kriterien für die naturschutzverträgliche Gestaltung von Freiflächenanlagen entspricht.

50% der Zuwendungen gem. § 6 EEG sollen jeweils die Stadtteile mit den Standorten von erneuerbaren Energien Anlagen erhalten für Landschafts- und Freiraumprojekte, Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte oder soziale Projekte in dem Teilort.

50% der Zuwendungen soll in neue innovative Projekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in den Gesamthaushalt der Stadt fließen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung für die Hauptsatzung vorzubereiten, um die Zuständigkeit der Ortschaftsräte auf die in Ziffer 3 genannten Bereiche zu erweitern.

 

6

Neufassung der Marktsatzung der Stadt Aalen

3022/015-1

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: 

Die Neufassung der Marktsatzung der Stadt Aalen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen. Dabei werden in § 16 „Aalener Straße 1 – 8“ durch „Rathausplatz 1 – 9“ sowie im § 17 Abs. 3 die Uhrzeitangabe „12:15 Uhr“ durch „12:00 Uhr“ ersetzt. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

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7

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Aalen

3022/016

Vorberatung

 

 

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Aalen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

8

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die als Anlage beigefügte Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) zu beschließen.

 

2122/040

Vorberatung

9

Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2023 bezogen auf die Belange der Ortschaft Unterkochen

 

Ortsvorsteher Florian Stütz hielt im Namen des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen folgende gemeinsame Haushaltsrede zum Haushalt 2023:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie schnell sich die Rahmenbedingungen ändern können, hat uns mal wieder das vergangene Jahr gezeigt. Hatten wir letztes Jahr noch einen Corona-Haushalt, ist unser Leben und Handeln stark von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine geprägt. Vieles hat sich in den Köpfen geändert und viele Auswirkungen spüren die Bürger wie auch wir von der Verwaltung im Geldbeutel. Gerade für die Verwaltung ist hier ein besonderes Gespür gefordert, was umgesetzt werden muss/soll/kann und wo evtl. gespart werden muss/kann/soll.

Zu meiner großen Freude hat es der Unterkochener Ortschaftsrat dieses Jahr geschafft, sich gemeinsam mit dem vorliegenden Haushaltsplan intensiv auseinander zu setzen. Man kann es einfach als Novum bezeichnen, für mich persönlich ist es aber ein extrem starkes Signal, dass alle Vertreterinnen und Vertreter des Ortschaftsrates gemeinsam zum Wohle und Fortschritt in Unterkochen an einem Strang ziehen. Es wurden alle Anträge der verschiedenen Fraktionen gesammelt, besprochen und zusammengefasst. Sie werden daher heute von uns Allen nur diese eine gemeinsame Stellungnahme hören.

Die notwendigen Maßnahmen wie die Endausbauraten für die Baugebiete Hungerbühl und Pfromäcker wie auch die Bauwerksanierung im Quellenweg sind natürlich erforderlich und unstrittig.

Ebenso begrüßen wir die Haushaltsansätze für den Neubau der Feuerwache sowie die Umgestaltung der Aalener Straße in diesem Bereich. Hier mahnen wir an diesem Punkt die Fortführung der Sanierung der Aalener Straße bis zum Ortsende an. Seither hieß es hier immer, „…machen wir nach der Großbaustelle Palm“…das wäre dann jetzt! Wir bitten darum, schon heute die Planungsraten für die Fortsetzung in den Folgejahren einzuplanen.

Fast schon traditionell sind wir jedes Jahr voller Zuversicht, was die Planungsansätze für die Sanierung der Sporthalle anbelangt. Unsere Sporthalle mit ihrer Dimension stellt nicht nur für die ortsansässigen Vereine eine besondere Größe dar und erfreut sich großer Beliebtheit für die Durchführung von überregional bedeutenden Ereignissen. Nicht nur sportliche, auch kulturelle Events finden hier ihren Platz. Daher ist es aus Sicht des Ortschaftsrats nicht länger tragbar, die Sanierung von Jahr zu Jahr weiter zu schieben ohne die notwendige Behebung der Mängel und Schäden anzugehen. Aus unserer Sicht wird die Hallensanierung schon zu lange geschoben und MUSS jetzt endlich angegangen werden. Eine Bedarfsanalyse bei den Vereinen haben wir dieses Jahr gemacht und liegt dem Ortschaftsrat vor. Offen sind wir natürlich auch für innovative Lösungsansätze wie z.B. ein begehbares Dach mit Kleinspielfeld und Erweiterung des Schulhofes. Hier könnte man ein WOW-Projekt daraus machen und mit Ideen und Mut einen Teil zur Eindämmung des Flächenverbrauches beitragen.

Was die Planansätze für die Bürgerbeteiligung anbelangt, würden wir uns eine Aussage wünschen, für was diese Verwendung finden werden und ob diese in der angegebenen Höhe ausreichend sein werden. Nach der ersten Bürgerversammlung zu diesem Thema mit überwältigender Beteiligung der Bevölkerung sind wir sehr zuversichtlich, dass uns hier etwas Großes gelingen kann. …und auch muss!

Sehr froh sind wir über den Ausbaustandard unserer Kocherburgschule, die in Sachen Digitalisierung für das gesamte Stadtgebiet die Maßstäbe gesetzt hat. Schön, dass er hier trotzdem eine erhebliche Summe zu investieren gibt und dass wir hier nicht stehen bleiben.

Um die Thematik Friedhof haben wir lange diskutiert. Wir sind der Meinung, dass insbesondere der Südhang (Ri. Ebnater Steige) einer grundlegenden Umgestaltung entgegen gehen muss. Für diese beantragen wir die zeitnahe Aufnahme der Planungen unter Berücksichtigung der Maßgabe, dass in Zukunft auch in Unterkochen alle Bestattungsarten wie Rasengräber und Baumbestattungen möglich sein müssen. Unserer Ansicht nach, sollten hierfür bereits Mittel eingeplant werden.

Über die vorliegenden Zahlen hinaus, beantragt der Ortschaftsrat Unterkochen noch Folgendes:

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Konzeptstudie Quartiersmobilität/Quartiersparken in Unterkochen-Süd und Unterkochen-Zentrum

 

Der ruhende und fließende Verkehr in Unterkochen stellt eine große Belastung für die Bürger:innen dar. Für die individuelle Mobilität wird aufgrund fehlender Attraktivität von Mobilitätsalternativen noch häufig auf das individuelle Kraftfahrzeug zurückgegriffen. In den Wohngebieten führt dies zu völligen Überlastungssituationen beim Parken. Es gibt aktuell weniger Parkraum als benötigt wird. Für den Ortskern kommt erschwerend hinzu, dass Handel, Gewerbe und Dienstleistungen durch fehlenden Parkraum in ihrer Existenz bedroht sind. Es gibt aktuell weniger Parkraum als benötigt wird. Eine Konzeptstudie soll den Ausweg aus dieser Notlage zeigen.

Einerseits soll untersucht werden, wie Mobilität für die Bewohner:innen der Wohngebiete und die Kund:innen der Geschäfte im Ortskern organisiert werden kann, ohne zwingend ein eigenes Automobil besitzen zu müssen. Andererseits soll untersucht werden, wie für die perspektivisch noch notwendigen Kraftfahrzeuge Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Ein zentrales Element in dieser Konzeptstudie ist der E-Mobility-Hub. Ein Ergebnis der Untersuchungen soll der Standortvorschlag für einen E-Mobility-Hub für Unterkochen-Süd und für Unterkochen-Zentrum sein.

Die Bearbeitung des Themas in Unterkochen hat Modellcharakter für viele Wohnquartiere in der Gesamtstadt Aalen. Die gewonnen Erkenntnisse lassen sich zu einem guten Teil auf andere, ähnliche Wohnquartiere übertragen.

Die Stadtverwaltung beauftragt ein diesbezüglich erfahrenes Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Konzeptstudie für die Quartiersmobilität und das Quartiersparken im Unterkochener Wohngebiet südlich der Ebnater Straße und in Unterkochen-Zentrum.

Die Konzeptstudie umfasst unter anderem die konkrete Definition eines E-Mobility-Hubs mit Carsharing- und E-Bike-Sharing-Angeboten sowie Lademöglichkeiten für dort abgestellte Fahrzeuge.

Der beantragte Budgetansatz beträgt EUR 50.000.

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Rathausplatzkonzept mit Bürgerbeteiligung

 

Der Ortskern, der zentrale Platz einer Ortschaft, ist seit jeher der Ort, an dem sich ein Gemeinwesen zeigt, in Interaktion tritt und wirtschaftliche Austauschbeziehungen erfolgen. Das Zentrum eines Ortes hat daher eine identitätsstiftende und idealerweise eine sozialisierende Funktion.

In Unterkochen ist es aufgrund der demographischen, ökonomischen und städtebaulichen Entwicklungen zu einer Schwächung der beschriebenen Funktionen eines Ortszentrums gekommen.

Um die Nahversorgung, den Besatz an Ärzten und Dienstleistungen, die Existenz der Handelsgeschäfte und der Gastronomie langfristig zu erhalten, muss der Rathausplatz in Gestaltung und Funktionen zukunftsfähig gemacht werden. Unterkochen soll langfristig einen attraktiven Ort der informellen Begegnung haben, der zur Wohn- und Lebensqualität der Bewohner:innen beiträgt. Handel und Gewerbe müssen ein Umfeld vorfinden, welches eine langfristige wirtschaftliche Existenz ermöglicht und sie so ihren stabilen Beitrag zu Wohlstand und Nahversorgung im Ort leisten können. Nicht zuletzt ist der Rathausplatz auch identitätsstiftend. Es soll hier die wirkliche Unterkochener Mentalität städtebaulich herausgearbeitet werden.

Wir beantragen daher die Beauftragung eines diesbezüglich erfahrenes Planungsbüros (Stichwort Büro Non-Conform) mit der Erstellung eines Gestaltungs- und Funktionskonzeptes für den Unterkochener Rathausplatz bzw. den Ortskern. Dieser definiert sich für uns grob gesehen in einem Dreieck vom Bahnhof bis zum Neubau der Feuerwache und weiter bis zur Ecke Waldhäuser Straße/Krumme Straße. Das Konzept bezieht handels- und gewerberelevante sowie soziale Aspekte ein. Ziel ist, eine Planung zu erhalten, welche die Ortsmitte in einem Idealzustand im Jahr 2030 beschreibt. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Aalen und das Citymanagement der Stadt Aalen sind in die Planungen einzubeziehen. Insbesondere hinsichtlich der sozialen Aspekte ist die Bürgerschaft im Rahmen eines geeigneten Beteiligungsformates in die Planungen einzubeziehen.

Der Budgetansatz beträgt EUR 50.000.

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Unabhängig von der Konzeption für den Rathausplatz haben wir eine Belebung des Platzes mit Aktionen durch die Unterkochener Vereine angestoßen. Zukünftig werden diese am Freitagabend, immer zur gleichen Zeit, ein buntes Programm bieten. Hierzu wird probeweise eine angemietete Verkaufshütte der Feuerwehr zum Einsatz kommen.

Nachdem aber auch der vorrübergehend aufgestellte Bike-Pit mit seinen überdachten und windgeschützten Sitzmöglichkeiten eine große Anhängerschar gefunden hat und vermutlich nur schwer dort wieder zu entfernen sein wird, haben wir uns bereits nach einer Kombilösung von Sitzplatz und Verkaufsstand erkundigt. Eine erste Skizze eines Aalener Architekturbüros und einer kreisansässigen Holzbaufirma liegt uns vor.

Wir sehen auch in der Schaffung von sonnengeschützten Sitzmöglichkeiten eine Maßnahme zum Bevölkerungsschutz im Zeitalter von zunehmenden Hitzesommern. Im Erfolgsfall der Vereinsaktivitäten sollten wir dann im Laufe des nächsten Jahres handlungsfähig sein und beantragen einen Planansatz für die Beschaffung von geeignetem Stadtmobiliars in Höhe von EUR 50.000.

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Ein weiterer Posten, den wir vermissen und den Sie, lieber Herr Oberbürgermeister, selbst auch schon oft angesprochen haben, ist die Situation rund um die Krautgärten im Bereich Häselbach. Hier gilt es, die verbleibenden Privateigentümer endgültig mitzunehmen und einer Umlegung ihrer Parzellen an eine andere Position zuzustimmen. Somit wäre der Weg geschaffen, die bestehende Planung des Grünraumkonzeptes mit Wegeverbindungen und Wasserläufen, gerne auch erweitert um einen einfachen Badeteich und/oder aufgepeppt mit Trimm-Dich-Geräten, umzusetzen. Vorrangig müsste die Fläche auf alle Fälle vor weiterer Vermüllung und Verwucherung bewahrt werden.

Hierzu beantragen wir einen Mittelansatz von EUR 30.000.

 

Für ihre geschätzte Aufmerksamkeit und die wohlwollende Prüfung unserer Anträge bedanke ich mich im Namen aller Unterkochener.

 

 

 

 

10

Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 bezogen auf die Belange der Ortschaft Unterkochen

2122/031

Vorberatung

 

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nahm von den Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 bezogen auf die Belange der Ortschaft Unterkochen Kenntnis und beschloss einstimmig, dass der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage Nr. 2122/031 um die Haushaltsrede des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen erweitert wird. (siehe Top Nr. 9).

 

11

Ortschaftsbudgets für die Jahre 2023 bis 2025

2122/022

Information

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, der Weiterführung und Abwicklung der Ortschaftsbudgets, wie im Sachverhalt aufgeführt, für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 zuzustimmen.

 

12

Antrag von Herrn Florian Stütz auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen

15Uk22/001

Entscheidung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Für das von Herrn Florian Stütz beantragte Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vor.
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Herrn Florian Stütz zum Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen am 21.11.2022.

 

13

Entlassung von Herrn Florian Stütz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteher von Unterkochen

1022/023

Anhörung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, Herrn Florian Stütz auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 24. November 2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteher zu entlassen.

 

14

Nachrücken von Herrn Martin Fähnle in den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nach dem Ausscheiden von Herrn Florian Stütz

15Uk22/002

Entscheidung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. In das Mandat von Herrn Florian Stütz rückt nach § 31 Abs. 2 i.V. mit § 72 GemO zum 21.11.2022 Herr Martin Fähnle für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nach.
  2. Es wird festgestellt, dass Herr Martin Fähnle, Himmlinger Weg 43, 73432 Aalen- Unterkochen die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen (§ 28 GemO i.V. mit § 72 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO i.V. mit § 72 GemO) vom Eintritt in den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen ausgeschlossen ist.

 

15

Einführung und Verpflichtung von Herrn Martin Fähnle als Mitglied des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen

15Uk22/003

Kenntnisnahme

 

 

Herr Martin Fähnle wurde als Mitglied des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen von Ortsvorsteher Florian Stütz verpflichtet.

 

16

Vorschlag an den Gemeinderat für die Wahl einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers für den Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

15Uk22/004

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen schlägt dem Gemeinderat einstimmig Frau Ortschaftsrätin Martina Lechner  für die Wahl zur Ortsvorsteherin des Stadtbezirks Aalen-Unterkochen vor.

© Stadt Aalen, 24.11.2022