Beschlüsse der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 25. November 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

Kocherburgschule - 3. BA: Sanierung Gebäude B (ehemalige Realschule) - Vergabe verschiedener Gewerke

6519/034

Entscheidung

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Unterkochen fassten einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Es werden folgende Gewerke vergeben:

 

Die Bodenbelagsarbeiten an die Firma DecoDomus Erhard, Nördlingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 16.10.2019 mit einer Auftragssumme von 171.278,15 € inkl. 19% MWSt.

 

Die Fliesenarbeiten an die Firma Markus Klingler, Rainau zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 08.10.2019 mit einer Auftragssumme von 94.997,58 € inkl. 19% MWSt.

 

Die Metallbauarbeiten (Rauch- und Brandschutztüren innen) an die Firma Metallbau Lutz, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.10.19 mit einer Auftragssumme von 56.466,05 € inkl. MWSt.

 

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

   
 

Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Kita Maria Fatima für Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines weiteren Kleingruppenraums

5019/021

Vorberatung

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Unterkochen empfahlen dem Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die katholische Kirchengemeinde Unterkochen für den Umbau der Kita Maria Fatima zur Schaffung einer zusätzlichen Kleingruppe um 60.450,67 € auf 207.950,67 € wird zugestimmt.

   

Tausch von Teilflächen für das Bauvorhaben in der Zehntscheuergasse in Aalen-Unterkochen

 

6019/032

Vorberatung

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Unterkochen empfahlen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Die Stadt Aalen verkauft an die Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen die Grundstücke der Gemarkung Unterkochen Flst. 101 mit 123 m² und Flst. 101/7 mit 27 m², sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 80/1 mit ca. 102 m².

 

Die Stadt Aalen erwirbt von der Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Unterkochen Flst. 80/1 mit ca. 3 m².

 

Als Kaufpreis wird für die im Beschlussantrag Nr. 1 genannten Grundstücke und Teilfläche ein Quadratmeterpreis von 245 € und für die im Beschlussantrag Nr. 2 genannte Teilfläche ein Quadratmeterpreis von 70 € festgelegt.

 

Bebauungsplan "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/029

Vorberatung

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Unterkochen empfahlen dem Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.10.2019 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).

 

2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine hohe Komplexität aufweisen.

 

4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.

 

6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

 

7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:

 Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01" vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.

 Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße" vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.

 Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse" vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.

 

8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Planung unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

© Stadt Aalen, 02.12.2019