Fälligkeit des Pachtzinses für städtische Grundstücke

Der Pachtzins für städtische Grundstücke wird jeweils zum 11. November eines jeden Jahres fällig und somit abgebucht.

Diejenigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse Aalen unter Angabe des Buchungszeichens anhand der letzten Rechnung vorzunehmen.

 

Wir bitten zu beachten, dass eine Rechnung nur bei Änderung des Pachtzinses zugestellt wird.

© Stadt Aalen, 27.10.2020