Ratten-Befallsminderung

Hinweise der Stadtverwaltung

Den Ratten keine Nahrung bieten:

    • Keine organischen Abfälle oder Speisereste über Toilette oder Spülbecken entsorgen. Dadurch werden Ratten ins Haus gelockt oder können sich in der Kanalisation schneller vermehren
    • Abfälle stets verschlossen an einem sicheren Ort aufbewahren
    • Gefüllte Abfallsäcke und Biobeutel erst kurz vor der Abholung an die Straße stellen
    • Speisereste (auch Eierschalen), Kartoffel- und Gemüsereste, Fleischabfälle, etc. gehören nicht in den Hauskompost, da sonst Ratten angelockt werden
    • Wildlebende Tiere nicht füttern. Von der Fütterung profitieren auch die Ratten

 

Den Nagern keinen Unterschlupf bieten:

    • Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurz halten oder auslichten
    • Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten. Öffnungen zur Lüftung in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern versehen, damit Ratten nichts ins Gebäude gelangen. Ratten können auch über Schächte, Fall- und Abwasserrohre in die Häuser gelangen
    • Bauen Sie, wenn nötig, Rückstauklappen in Abflusssysteme ein. Defekte Kanalrohre und Kontrollschächte ziehen Ratten an und sollten auch deshalb zügig repariert werden

In Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Schädlingsbekämpfungsbetrieb kümmert sich die Stadtverwaltung um die Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation und entlang von Gewässern. Nach der "Polizeilichen Umweltschutzverordnung" der Stadt Aalen hat auch jeder Grundstückseigentümer bei Rattenbefall eine Bekämpfungspflicht.

Die Stadt Aalen und die Stadtwerke unterstützen die Grundstückseigentümer hierbei und bietet ihnen die Möglichkeit, professionelle Rattenschlagfallen (fest verschließbare Köderbox inkl. Schlagfalle) zu erwerben. Die Köderbox einschließlich Merkblatt ist im KundenInformationsZentrum, Gmünder Str. 20, 73430 Aalen erhältlich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Telefon 07361 952-255.

Privat erworbene Rattenköder sollten nicht verwendet werden, da die Wirksamkeit fraglich ist und die Ratten sehr schnell Resistenzen dagegen entwickeln!

Anwendung der Schlagfalle

  • Lockstoff im dafür vorgesehen Köderschälchen der Rattenschlagfalle platzieren
    Tipp: benutzen Sie Schokocreme o.ä., dieser können Ratten nicht widerstehen
  • Stellen Sie die Schlagfalle wie in der Abbildung in die Köderbox
  • Ziehen Sie den Metallbügel nach hinten bis er hörbar einrastet
  • Schließen Sie nun vorsichtig die Köderbox, bis diese hörbar einrastet
  • Platzieren Sie die Köderbox an Laufwegen, Rattenlöchern oder Kompostanlagen, möglichst am Rand des Grundstücks, da Ratten selten querfeldein laufen.

Kontrolle:

Die Schlagfalle sollte täglich kontrolliert werden. Meist reicht der Einblick in die Einschlupföffnungen der Köderbox. Mit dem beiliegenden Schlüssel öffnen Sie die Köderbox und können die Schlagfalle mit dem toten Tier herausnehmen.

Einfach den Metallbügel wieder nach hinten ziehen und das Tier fällt aus der Falle.

Ein Reinigen der Falle ist für einen erneuten Einsatz nicht erforderlich.

Das verendete Tier kann in einem reißfesten Plastikbeutel (z.B. Gefrierbeutel) im Mülleimer entsorgt werden. Der Plastikbeutel sollte möglichst luftdicht verschlossen und in den unteren Teil des Mülleimers geworfen werden. Zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen dabei unbedingt Handschuhe tragen.

Es kann zweckmäßig sein, einen Fachbetrieb mit der Bekämpfung zu beauftragen, der die Aufgaben wie Befallsermittlung, Bekämpfung, Kontrolle verantwortlich übernimmt.

Auskunft erteilt:

Wolfgang Watzl, Stadt Aalen, Bauhof
Tel.: 07361/52-2266, Fax: 52-1904, Mobil : 0162-292-7789
e-Mail: wolfgang.watzl@aalen.de

 

mit Unterstützung durch den Fachbetrieb
Schädlingsbekämpfung Aalen, Peter König
Tel.: 07361/3 19 23, Mobil: 0172-88 28 082

 

KundenInformationsZentrum (KIZ) der Stadtwerke Aalen
Gmünder Str. 20, 73430 Aalen
Telefon: 07361 952-255
Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Unsere Anschrift

Gmünder Straße 20
73430 Aalen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 17 Uhr

Freitag:
8 bis 13 Uhr

Zuständige Dienststellen

© Stadt Aalen, 05.09.2019