Wochenmarkt in Unterkochen

Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Bedeckung

Das Landratsamt Ostalbkreis hat am 23.10.2020 eine Allgemeinverfügung über weitergehende Maßnahmen zum Schutz gegen die weitere Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen, die zunächst bis zum 18.11.2020 Gültigkeit hat. Sie erlischt vorzeitig, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 50 im Ostalbkreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Nach dieser Allgemeinverfügung besteht auf dem gesamten Marktareal des Wochenmarktes Unterkochen die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

(© Bezirksamt Unterkochen)
© Stadt Aalen, 26.10.2020