Bebauungsplan „Hungerbühl“ – Beteiligung der Öffentlichkeit am Dienstag, 18. Oktober 2005

Am 18. Oktober 2005 informierten Bürgermeister Manfred Steinbach sowie Leiterin des Stadtplanungsamtes Ingrid Stoll-Haderer im Sitzungssaal des Rathauses Unterkochen die Öffentlichkeit über den Bebauungsplan „Hungerbühl“.

Das Baugebiet grenzt in westlicher Richtung an die Kocherburg-Realschule sowie die Kutschenwegschule und die Unterkochener Sporthalle. Die Erschließung des Baugebietes ist von der Straße entlang der Sporthalle und von der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Glashütte geplant. Mit der vorgeschlagenen Grundstücksaufteilung können im Wohngebiet ca. 44 Gebäude entstehen. Die Festsetzungen für die Bebauung sehen Einzel- und Doppelhäuser mit Längenbeschränkung vor. Es sind maximal zweigeschossige Gebäude mit Trauf- und Firsthöhenbeschränkung zulässig. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat am 28. Juli 2005 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Baugesetzbuch für dieses Baugebiet „Hungerbühl“ beschlossen. In der anschließenden Diskussion wurden Fragen über bestehende Fahrrechte diskutiert. Zudem ging es um die Frage, wie viele von den bestehenden Krautgärten in das neue Plangebiet mit eingebunden sind.
© Stadt Aalen, 21.10.2005