Dauerregelung Schließung der städtischen Hallen in Unterkochen für den Übungsbetrieb während der Schulferien
Nach einem Beschluss des Ortschaftsrates Unterkochen vom 19. Januar 2004 gilt für die Unterkochener Sport- und Gymnastikhalle folgende Regelung während der Ferien:
Faschingsferien geöffnet, außer Rosenmontag / Faschingsdienstag geschlossen
Osterferien geöffnet
Pfingstferien geschlossen
Sommerferien geschlossen für die Dauer der ersten vier Wochen
Herbstferien geöffnet
Weihnachtsferien geschlossen
Diese Regelung gilt jährlich - bis auf Widerruf. Darüber hinaus kann die Hallenschließung entsprechend geändert oder erweitert werden, falls weitere dringende Reparaturarbeiten anstehen.
© Stadt Aalen, 20.10.2008