Dauerregelung Schließung der städtischen Hallen in Unterkochen für den Übungsbetrieb während der Schulferien

Nach einem Beschluss des Ortschaftsrates Unterkochen vom 19. Januar 2004 gilt für die Unterkochener Sport- und Gymnastikhalle folgende Regelung während der Ferien:

Faschingsferien geöffnet, außer Rosenmontag / Faschingsdienstag geschlossen Osterferien geöffnet Pfingstferien geschlossen Sommerferien geschlossen für die Dauer der ersten vier Wochen Herbstferien geöffnet Weihnachtsferien geschlossen Diese Regelung gilt jährlich - bis auf Widerruf. Darüber hinaus kann die Hallenschließung entsprechend geändert oder erweitert werden, falls weitere dringende Reparaturarbeiten anstehen.
© Stadt Aalen, 20.10.2008