Krautgartenanlage am Häselbach

Im Zuge der Untersuchungen für den Hochwasserschutz für Unterkochen musste im Bereich des Häselbaches festgestellt werden, dass auf den Parzellen in den Krautgärten Komposthaufen, Kompostbehältnisse und diverse Gebäudlichkeiten und sonstige Anlagen errichtet wurden. Grundsätzlich dürfen nach Aussagen der Fachbehörden im Bereich von Überflutungsflächen keine Gebäudlichkeiten und sonstige Anlagen errichtet werden! Des Weiteren befinden sich auf den Parzellen Ablagerungen von Altmaterialien. Die Uferbereiche sind teilweise verbaut. Wir fordern deshalb alle Pächter und Eigentümer der Parzellen auf, diese Einrichtungen, Gebäudlichkeiten und Ablagerung von Altmaterialien zu entfernen. Die Verbauungen der Uferbereiche müssen ebenfalls beseitigt werden.
© Stadt Aalen, 30.03.2004