Veröffentlichung zum 70. und 75. Geburtstag

Im Mitteilungsblatt des Stadtbezirks Unterkochen „Kocherburgbote“ werden unter anderem Geburtstage bei Vollendung des 70. und 75. Lebensjahres veröffentlicht, falls dies ausdrücklich gewünscht wird.

Das Bezirksamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Jahr ihren 70. oder 75. Geburtstag feiern, rechtzeitig um Mitteilung beim Bezirksamt Unterkochen, Zimmer 8, oder unter Tel. 9880-11, wenn sie mit einer Veröffentlichung ihrer Daten zum 70. oder 75. Geburtstag einverstanden sind. Mit schriftlichem Einverständnis der Betreffenden werden die Daten im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“ publiziert, ansonsten wird von einer Veröffentlichung Abstand gehalten. Gleichzeitig dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 34 Abs. 4 Meldegesetz für das Land Baden-Württemberg verlangt werden kann, dass die Veröffentlichung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen (§ 34 Abs. 2 MG) unterbleibt. Diesbezüglich kann beim Bezirksamt Unterkochen, Zimmer 1, ein Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt werden.
© Stadt Aalen, 10.01.2006